Die Betreuung von Seilbahnen und Schleppliften wird innerhalb der VBG neu geregelt und an die Wünsche und Bedürfnisse der Branche angepasst. Zukünftig werden die Unternehmen von Aufsichtspersonen betreut, die für diese Branche speziell geschult werden.
Nach gemeinsamen Gesprächen vereinbarte die VBG mit den Seilbahnbetreibern und dem Verband Deutscher Seilbahnen (VDS), die Betreuung der Seilbahn- und Schleppliftunternehmen zukünftig so zu gestalten, dass diese qualitativ und quantitativ angemessen erfolgen kann. Dies war notwendig, da die zum Teil sehr komplexen Betreuungsanforderungen spezifische Kenntnisse der Seilbahntechnik und neben denen des Arbeitsschutzrechts auch Kenntnisse des Verkehrsrechts erfordern. Diese gehören nicht zum allgemeinen Wissen von Aufsichtspersonen und können in nur sporadischen Betreuungen nicht selbst erarbeitet werden.
Betreuung der Seilbahnen und Schlepplifte
Die Betreuung der Seilbahnen und Schlepplifte erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Bezirksverwaltung (BV), innerhalb der BV aber möglichst nur durch eine Aufsichtsperson. So können die Branchenkenntnisse besser gebündelt werden.
Ist eine BV formal nur für wenige Seilbahn- und Schleppliftunternehmen zuständig und kann sie aufgrund dessen eine effektive Betreuung nicht gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Zuständigkeit für diese Seilbahnbetriebe an eine spezialisierte Aufsichtsperson aus einer anderen BV abzugeben.
Aktuell betreuen die Bezirksverwaltungen Bielefeld, Dresden, Duisburg, Bergisch Gladbach, Ludwigsburg und München ihre Seilbahn- und Schleppliftunternehmen selbst. Die Unternehmen der BV Erfurt werden von der BV Dresden betreut, die der Bezirksverwaltungen Mainz, Würzburg und Berlin übernimmt das Präventionsfeld ÖPNV/Bahnen in Hamburg.
Team Seilbahnen
Um die vorhandenen Kompetenzen innerhalb der VBG zu bündeln, bildet das Präventionsfeld ÖPNV/Bahnen ein „Team Seilbahnen“ aus den Aufsichtspersonen, die die Seilbahnen und Schlepplifte betreuen. Das Team Seilbahnen stimmt sich regelmäßig zu Themen der Seilbahnbranche ab. Themen des VDS und des Seilbahnausschusses werden für die Betreuung der Unternehmen aufbereitet. Im Rahmen von Normungsvorhaben werden die Inhalte der Normen mit den aktuellen Regelungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Deutschland abgeglichen.
Ziel ist es, für alle Seilbahnen und Schlepplifte den gleichen Standard in der Betreuung sicherzustellen. Das gilt auch für die Betreuung von Neubauprojekten und Abstimmungen mit den Herstellern. Um dies zu erreichen, werden die betreuenden Aufsichtspersonen in verschiedenen Unternehmen hospitieren und so in die Besonderheiten der Seilbahntechnik eingewiesen.
Angebote für Seilbahnunternehmen
Zu den nächsten Aufgaben des neuen Teams gehören unter anderem die Prüfung und Aktualisierung der bestehenden Angebote.
Die folgenden Schriften stehen weiterhin zur Verfügung, werden aber demnächst aktualisiert:
- BGR 155 „Betrieb von Pistenpflegegeräten“,
- Fachinfoblatt „Betrieb und Instandhaltung von Schleppliften“,
- Fachinfoblatt „Gestaltung von Arbeitsplätzen: Beobachterhütten an Schleppliftanlagen“,
- warnkreuz SPEZIAL Nr. 13 „Unterweisung an Arbeitsplätzen in Seilbahnunternehmen“.
Auch die Sicherheits-Checks zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung für
- Seilschwebebahnen,
- Schlepplifte,
- Standseilbahnen,
- Sommerrodelbahnen und
- Wasserskianlagen
stehen weiterhin für den betrieblichen Einsatz zur Verfügung. Eine Überarbeitung und Ergänzung ist für 2024 geplant.
Zudem verständigte sich das Team darauf, folgende Schriften zurückzuziehen:
- Fachinfoblatt „Was bei der Planung zu berücksichtigen ist: Garagen für Pistenraupen“,
- Handlungshilfe „Handlungsanleitung zur Auswahl von Bergeverfahren bei Seilschwebebahnen“,
- Fachinfoblatt „Zur Instandhaltung von Seilbahnanlagen: Einsatz von Arbeitsgehängen“ sowie
- Faltblatt „Verhalten bei Lawinengefahr“.
In bewährter Form werden weiterhin die Seminare für Seilschwebebahnen und Schlepplifte wechselnd in verschiedenen Regionen Deutschlands sowie die Bergetrainings im Trainingszentrum der Bergwacht in Bad Tölz angeboten.
Das nächste Seminar für die Betriebswarte von Schleppliften findet vom 17. bis 19. September 2024 in Oberammergau statt.
Das Seminar für Betriebsleiter von Seilschwebebahnen bietet die VBG vom 8. bis 10. Oktober 2024 im Bayerischen Wald an.
Drei Fragen an den Experten
Was erwarten Sie als Betreiber von der VBG?
Wir als Betreiber und Betriebsleiter sehen den Schwerpunkt vor allem in der Prävention, sowohl in der Vor-Ort-Betreuung im täglichen Seilbahnbetrieb als auch bei unseren Neubauprojekten. Sehr wichtig ist uns bei Neubauprojekten eine einheitliche Beurteilung der seilbahntechnischen Arbeitsschutzeinrichtungen, sodass für die Seilbahnhersteller klare und einheitliche Anforderungen und Ausführungsvorgaben bestehen. Dies vermeidet unnötige Diskussionen, Ärger im Projektablauf und Mehrkosten.
Wie können Sie oder die Betreiber die VBG dabei unterstützen?
Wir können die Aufsichtspersonen der VBG bei der Einarbeitung für die Seilbahn-Betreuung oder der Weiterbildung bei neuen oder speziellen Anlagentypen mit unserem Seilbahnwissen und unseren Erfahrungen zur Seite stehen, gern auch an unseren Anlagen. Das kommt uns natürlich bei der Betreuung und Unterstützung durch die Aufsichtspersonen zugute.
Welche Angebote sollte die VBG künftig bereitstellen?
Die VBG sollte das bestehende Angebot an präventiven Seminaren für Seilbahn- und Schleppliftverantwortliche sowie die Bergetrainings fortführen und die Teilnehmerkapazitäten erhöhen. Die vorhandenen VBG-Handlungsanleitungen und Schriften sollten den Seilbahnunternehmen überprüft und aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.