In vielen Unternehmen gehört es zum Tagesgeschäft, Fremdfirmen als Auftragnehmer im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen für die Erfüllung verschiedener Aufgaben einzubinden. In der Regel sind hierfür entsprechende Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen definiert und Verantwortliche benannt. Sehr häufig sind diese Strukturen und Verantwortlichkeiten im unternehmensweiten Einkauf angesiedelt. Die Auftraggeber sind bei der Auswahl der Fremdfirmen gesetzlich verpflichtet, auch den Arbeitsschutz als notwendiges Kriterium zu berücksichtigen. Dabei gibt ihnen die überarbeitete DGUV Information 211-044 „Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe“ eine Hilfestellung.
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