DGUV Information 208-040 – Umgang mit Fahrzeughebebühnen

Unternehmen, in denen Fahrzeughebebühnen eingesetzt werden, müssen dafür sorgen, dass diese sicher betrieben werden. Beschäftigte in Kfz-Werkstätten halten sich bei ihren Tätigkeiten regelmäßig unter oder neben angehobenen Fahrzeugen auf und sind daher bei technischen Mängeln an der Anlage oder unsachgemäßer Handhabung potenziellen Gefährdungen ausgesetzt. So können zum Teil lebensbedrohliche Situationen dadurch entstehen, dass Fahrzeuge auf der Bühne unkontrolliert verrutschen oder komplett von der Bühne fallen. Um diese Gefährdungen zu vermeiden, müssen die Betreiber besondere Sorgfaltspflichten bei der Installation, Inbetriebnahme und Wartung beziehungsweise bei der Unterweisung des Bedienpersonals beachten. Die im Dezember 2022 neu erschienene DGUV Information 208-040 informiert, sensibilisiert und unterstützt den Werkstattbetreiber, um den sicheren Umgang mit Fahrzeughebebühnen im Unternehmen zu gewährleisten.

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