DGUV Regel überarbeitet – Hilfreiche Hinweise zum Schutz des Gehörs vor Lärm

Mit der DGUV Regel 112-194 erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle Personen, die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit in ihrem Betrieb tragen, eine umfassende Hilfestellung für die Auswahl und die Benutzung von Gehörschutz.

Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe vom Januar 2015:

  • Grundlegende Aktualisierung aufgrund der seit 2016 gültigen europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425
  • Grundlegende Neustrukturierung der Kapitel
  • Aktualisierung hinsichtlich Gehörschutz mit elektronischen Zusatzfunktionen
  • Stärkere Berücksichtigung von individueller Versorgung, insbesondere für Personen mit Hörminderung
  • Aktuelle Liste mit allen dem Institut für Arbeitsschutz gemeldeten Gehörschützern mit EU-Baumusterprüfbescheinigung
  • Überarbeitung der Anhänge und Aufnahme neuer Anhänge, zum Beispiel „Ermittlung der Schallexposition für Gehörschützer mit sicherheitsrelevanter Kommunikation“ und „Muster einer EU-Konformitätserklärung“
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