Fahrzeug- und Gebäudereinigung – Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Die DGUV Regel 101-019 ist neu erschienen. Diese bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln in Gebäuden, baulichen Anlagen und Fahrzeugen.

In dieser DGUV Regel werden keine neuen Forderungen aufgestellt, sondern die in Arbeitsschutzvorschriften oder technischen Regelwerken enthaltenen Bestimmungen auf den Einsatz von Reinigungs- und Pflegemitteln übertragen. Es werden branchenbezogene Lösungen vorgeschlagen, mit denen sich zum einen die notwendigen Maßnahmen ergreifen und zum anderen die Vorschriften erfüllen lassen.

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