Höhere Geschwindigkeiten – Sicher arbeiten im Gleisbereich

Bei Arbeiten im Gleisbereich kommt es darauf an, die Beschäftigten rechtzeitig vor herannahenden Schienenfahrzeugen zu warnen. Dafür muss die entsprechende „Annäherungsstrecke“ ermittelt werden. Das ist die Strecke, die eine Zugfahrt während der sogenannten Sicherheitsfrist zurücklegt. Als Beginn der Annäherungsstrecke wird der Ort bezeichnet, an dem eine Zugfahrt erkannt wird und eine Warnung der Arbeitsstelle erfolgen muss. Da sich die Geschwindigkeiten der Züge erhöht haben, mussten die Abstände angepasst werden.

Die Tabelle im Anhang 4.2 der DGUV Re­gel 101-024 „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“ wurde dazu erweitert und in dem Fachbereich AKTUELL FBBAU-004 veröffentlicht.

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