Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdungen durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ erschien in aktualisierter Fassung im Oktober 2022 und vermittelt ein neues Bild der Feuchtarbeit. Der eher unscharfe Begriff des feuchten Milieus wurde präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Lösungen“ ersetzt. Dieser wird in den neuen Regelungen ebenso berücksichtigt wie die Häufigkeit des Händewaschens und Kombinationen aus Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen und tätigkeitsbedingtem Händewaschen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen wird nicht mehr als Feuchtarbeit bewertet. Hieraus ergeben sich auch Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge.
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