Jeder Transport von gefährlichen Gütern unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG). Dabei haben Unternehmen – abhängig vom jeweiligen Transportweg (Straße, Schiene oder Schiff) – dafür zu sorgen, dass alle Regeln eingehalten werden. Dies beinhaltet, dass neben der Verpackung auch Versand und Transport der gefährlichen Güter richtig organisiert und durchgeführt werden müssen. Für Kleinstmengen gibt es erleichterte Regeln (sogenannte Handwerkerregel). Die aktuellen Regelungen finden sich in der überarbeiteten DGUV Information 213-052.
Öffnet eine externe Website
Opens an external site
Opens an external site in a new window