Der Einsatz von Bussen mit modernen Antriebsformen wirkt sich auf viele Bereiche des Unternehmens aus. Die VDV-Schriften 822 und 825 helfen bei der Planung und Organisation.
Die VDV-Schrift 825 „Anforderungen an Betriebshöfe und Werkstätten beim Einsatz von Linienbussen mit sauberen und/oder emissionsfreien Antrieben“ gibt Hilfestellung bei der Einführung beziehungsweise Ausweitung des Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Dabei geht es insbesondere um die Anpassung von Prozessen, die Gestaltung der Infrastruktur, Betriebs- und Instandhaltungskonzepte sowie die Personalqualifikation. Ebenso wird der Mischbetrieb von Dieselbussen und Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Rahmen eines schrittweisen Technologiewechsels betrachtet.
Geeignete Standorte
In der VDV-Schrift werden Hinweise zur Standortwahl von Betriebshöfen gegeben. Da die Anzahl geeigneter Grundstücke begrenzt ist und mit der Standortwahl die Betriebskosten für Jahrzehnte festgelegt werden, ist eine sorgfältige Auswahl und Planung erforderlich. Dies gilt auch für die Abläufe auf dem Betriebshof. Neben den Verkehrswegen für Personen und Fahrzeuge wird auch die Fahrzeugaufstellung dargestellt. Auf dem Betriebshof sollte immer eine Umfahrung möglich sein und die Fahrzeuge sollten in Blockstellung abgestellt werden. Das bei einigen Aufstellungen notwendige Rückwärtsfahren ist zu vermeiden, da es ein hohes Unfallrisiko birgt.
Genügend Arbeitsstände
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Planung von Betriebshöfen ist die Anzahl und Anordnung der Arbeitsstände in der Werkstatt. Einerseits sollte die Anzahl der Arbeitsstände angemessen sein, andererseits darf hier nicht zu knapp kalkuliert werden. Insbesondere ist von einer Reduzierung der Arbeitsstände durch Verlagerung von Arbeiten in die Nachtschicht abzuraten. Dies verursacht betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich betrachtet langfristig höhere Kosten, als die Reduzierung der Arbeitsstände vermeintlich einspart.
Instandhaltung
Bei der Gestaltung der Arbeitsstände ist auch an die Instandsetzung von Komponenten zu denken, die zum Beispiel den Einsatz von Kränen in der Werkstatt erforderlich macht. Bei der Gestaltung der Abstände und Verkehrswege ist auch die Materialwirtschaft zu berücksichtigen, die zum Teil die Anlieferung von Bauteilen an den Arbeitsplatz mit Flurförderzeugen, möglichst mit sauberem Antrieb, mit entsprechendem Platzbedarf erfordert. Mit der VDV-Schrift 822 „Richtlinie für den Bau von Omnibus-Betriebshöfen“ und der VDV-Schrift 825 „Anforderungen an Betriebshöfe und Werkstätten beim Einsatz von Linienbussen mit sauberen und/oder emissionsfreien Antrieben“ stehen zwei sehr gute Planungshilfen zur Verfügung, die unter Mitarbeit der VBG erarbeitet wurden.