Ein Absturz aus großer Höhe kann tödlich enden. Deshalb sind bei Arbeiten mit entsprechender Gefährdung ab einer Höhe von einem Meter geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Viele Absturzunfälle wären vermeidbar, wenn alle beteiligten Personen die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen anwenden würden. So war es auch im Falle eines Verkehrsunternehmens, dessen Beschäftigte einem Schwerlasttransporter die Durchfahrt unter der Fahrleitung einer Straßenbahn ermöglichen sollten. Dafür wurde ein Team von Mitarbeitenden beauftragt, am betreffenden Streckenabschnitt die Fahrleitung anzuheben. Diese Arbeiten wurden von einem Turmwagen aus durchgeführt. Die Höhe unter der Fahrleitung reichte nicht aus, um die Umwehrung der Arbeitsbühne aufzurichten und damit die Gefährdung durch Absturz zu verringern. Die Mitarbeitenden trafen eine folgenschwere Entscheidung und bestiegen die Bühne, ohne persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu benutzen.
Nach dem Anheben der Fahrleitung rief einer der Beschäftigten dem Fahrer des Schwerlasttransporters zu, dass er fahren könne. Der Fahrer des Turmwagens bezog diese Aufforderung auf sich und fuhr an. Dadurch kam es zum Unfall. Ein Mitarbeiter stürzte aus 3,40 Meter Höhe ab und zog sich schwere Verletzungen zu.
Sicherheitsmaßnahmen
Dieser Unfall hätte vermieden werden können, wenn Folgendes beachtet worden wäre:
- Kann die Umwehrung der Arbeitsbühne wegen zu geringer Arbeitshöhe nicht aufgerichtet werden, muss PSA gegen Absturz benutzt werden.
- Zwischen den Personen auf der Arbeitsbühne und dem Fahrer sind eindeutige Signale zur Verständigung zu vereinbaren.
- Fahrbewegungen und gleichzeitige Bewegungen der Arbeitsbühne dürfen nur im Beisein sowie nach Weisung eines Aufsichtsführenden durchgeführt werden.
Zum Thema „Arbeiten an Oberleitungen im Nahverkehr“ bietet die VBG-Publikation „warnkreuz SPEZIAL Nr. 18“ umfangreiche Informationen. Auch der Sachverhalt, der zu dem oben geschilderten Unfall geführt hat, wird hier behandelt, inklusive der besonderen Unterweisung, die für die PSA gegen Absturz durchzuführen ist.
Grundsätzlich ist wichtig, dass die Akteure vor Ort ausreichend qualifiziert für ihre Aufgaben sind, um die Arbeiten sicher durchführen zu können. Da es für das Arbeiten an Oberleitungsanlagen bei Nahverkehrsbahnen keinen anerkannten Ausbildungsberuf gibt, müssen Beschäftigte speziell für diesen Aufgabenbereich qualifiziert werden. Der erforderliche Qualifizierungsumfang kann in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen festgelegt werden.
Sowohl zur Schulung als auch zur Unterweisung kann das Lernprogramm „Sicheres Arbeiten an Oberleitungen im Nahverkehr“ der VBG eingesetzt werden. Dieses Computer-based Training (CBT) richtet sich an Beschäftigte, die bei der Instandhaltung von Oberleitungen im Nahverkehr beteiligt sind, und ermöglicht interaktives, individuell angepasstes Lernen. Die grundlegenden Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Oberleitungsanlagen werden anhand kurzer Videosequenzen erläutert. Aufgrund der betriebsspezifischen Gegebenheiten müssen die Verfahren und Schutzmaßnahmen der Situation vor Ort entsprechend angewendet werden. Der Unterweisungs- oder der Schulungserfolg kann mit einem im Lernprogramm integrierten Wissenstest überprüft werden. Das Programm steht auf der VBG-Website unter „Meine VBG“ auf dem Online-Campus kostenfrei zur Verfügung.