Alles Kopfsache – Kopfverletzungen vermeiden

Wenn bei Arbeiten eine Gefährdung für Kopfverletzungen besteht, zum Beispiel durch Anstoßen oder herabfallende Gegenstände, muss ein geeigneter Kopfschutz getragen werden. Dies ist vor allem bei Instandhaltungsarbeiten unter Fahrzeugen oder an der Infrastruktur der Fall. Die DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ bietet eine umfassende Hilfestellung für die Auswahl und die Benutzung von Kopfschutz, wie Industrieschutzhelme, Fahrradhelme und elektrisch isolierende Helme. Bei der Beschaffung von Kopfschutz sollte insbesondere der Tragekomfort und die Schutzwirkung im Fokus stehen. Die Einbindung der Anwendenden, etwa durch Trageversuche, ist sinnvoll und hilfreich. Die Regel wurde umfassend überarbeitet und der Anwendungsbereich um einige Arten von Kopfschutz erweitert.

Artikel teilen