Die ungeschützten menschlichen Augen sind sehr empfindlich und leicht verletzbar. Der Schutz des Augenlichts sollte jederzeit hohe Priorität haben. Das gilt vor allem beim Umgang mit aggressiven Flüssigkeiten oder potenziell gefährlichen Gegenständen.
Immer wieder kommt es vor, dass Fremdkörper, wie zum Beispiel Sand, Metallsplitter oder Staub, in die Augen von Beschäftigten gelangen. Aber auch aggressive Flüssigkeiten oder Gase können zu Augenverletzungen führen. Das kann zur akuten, schmerzhaften Augenreizung bis hin zur völligen Erblindung des betroffenen Auges führen. Solche und ähnliche Unfälle gilt es zu verhindern und präventiv zu begegnen.
Gefährdungen beurteilen
Vor dem Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz hat der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln. Es gilt zu klären, ob die Gefährdungen durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten zu berücksichtigen. Wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können, muss der Unternehmer den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen.
Die Augen sorgsam ausspülen
Kommt es trotz getroffener präventiver Maßnahmen zu einer Augenverletzung durch Fremdkörper oder Flüssigkeiten, sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen gespült werden. In der Branche ÖPNV/Bahnen sind hierfür Augenspülflaschen und Augenduschen üblich. Diese sollten in der Nähe der Arbeitsplätze gut erreichbar installiert sein. Im Gegensatz zu den Augenduschen ist die Wassermenge der Augenspülflasche begrenzt und reicht vielleicht nicht aus.
Zudem wurde festgestellt, dass die Qualität des aus Augenduschen im Notfall entnommenen Wassers oft nicht einwandfrei ist.
Gründe dafür sind mangelhafte Wartung und seltene Nutzung der Geräte. Dadurch kann es neben Verätzungen auch zu mikrobiellen Infektionen des Auges kommen.
Fazit
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung müssen die Verantwortlichen im Unternehmen die Maßnahmen treffen, damit Augenverletzungen vermieden beziehungsweise deren Auswirkungen gemindert werden.