Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit dem 1. Mai 2004 unabhängig von der Beschäftigtenzahl zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet (§ 167 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX).
Ein gut organisiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement nützt dem Unternehmen, weil es
- qualifizierte Beschäftigte und damit wichtiges Wissen an das Unternehmen bindet,
- die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und damit ihre Produktivität verbessert,
- die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen erhöht,
- dazu beiträgt, dass das Unternehmen als fairer und fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen wird,
- Krankenstand und Fehlzeiten verringert sowie
- Kosten für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einspart.
Die Fachleute der VBG unterstützen und beraten bei der Einführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagements.