Die erste Auflage der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt ab Juli 2022 die bisherigen DGUV Grundsätze. Expertenteams aus Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft, Fachleuten diverser medizinischer und technischer Fachgebiete sowie der Unfallversicherungsträger haben in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern gemeinsam dieses aktuelle Kompendium geschaffen.
Damit steht den Ärztinnen und Ärzten mit betriebsärztlicher Tätigkeit sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren ein praxisnahes Werk für eine standardisierte Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder von Eignungsbeurteilungen im Betrieb zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Darstellung der Beratung und möglichen Untersuchungen nach typischen Expositionen und Belastungen ist neu gegliedert worden. Darüber hinaus werden Hinweise zur Durchführung von Beratungen beziehungsweise Untersuchungen im Rahmen von Eignungsbeurteilungen gegeben.
Die einleitenden „Erläuterungen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Beratungen und Untersuchungen“ sollen helfen, die Inhalte juristisch korrekt einzuordnen und die Handlungssicherheit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu erhöhen. Die Empfehlungen basieren auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin, besitzen jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Sie geben Hinweise im Sinne von „Best Practices“ und lassen den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten den im Einzelfall erforderlichen Spielraum, die Beratungen und Untersuchungen individuell zu gestalten.