Brandschutz bei Seilbahnen – Neue Norm zur Brandverhütung und Brandbekämpfung

Beim Entwurf, Bau und Betrieb von Seilbahnen ist die Sicherheit von Fahrgästen, Beschäftigten und Dritten oberstes Gebot. Deshalb müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall eine Gefährdung von Personen vermieden wird.

Die Europäische Norm DIN EN 17064 „Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung – Brandverhütung und -bekämpfung“ wurde 2019 veröffentlicht und ergänzt die bereits bestehenden Seilbahnnormen im Hinblick auf den Brandschutz. Sie enthält Sicherheitsgrundsätze und Maßnahmen, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren, eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten und Auswirkungen auf Personen zu vermeiden. Die Anforderungen der Norm sind sowohl konstruktiver Art (zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen) als auch betrieblicher Art (Organisation, Prozesse, Abläufe).

Die grundsätzlichen Maßnahmen des Brandschutzes gelten natürlich auch für Seilbahnen, unter anderem Brandvermeidung, Werkstoffauswahl, brandschutztechnische Abtrennung, Minimierung von Brandlasten, Branderkennung und -bekämpfung sowie ausreichende Flucht- und Rettungswege.

Spezifische Anforderungen bei Seilbahnen

Die kritischen Bauteile im Brandfall sind die Seile, die bereits bei einigen hundert Grad versagen können. Außerdem müssen die Personen in den Fahrzeugen schnellstmöglich einen sicheren Bereich, meist in der Station, erreichen. Während dieser Rückführungszeit muss die Funktionsfähigkeit der Seilbahnen erhalten bleiben. Das heißt, die Anlage muss weiterfahren. Dies kann aber beim Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen nicht immer gewährleistet werden.

Neu: Betriebsart „Brand“

Deshalb enthält die Norm Anforderungen an eine spezielle Betriebsart „Brand“. Die im normalen Betrieb sinnvollen Sicherheitsfunktionen werden deaktiviert, um die Rückführung der Fahrzeuge mit der größten zulässigen Fahrgeschwindigkeit zu ermöglichen. Die Steuerung erfolgt dann vom Kommandoraum der Seilbahn aus manuell über ein spezielles Bedienelement. In der Sicherheitsanalyse ist festzulegen, ob für die spezielle Anlage die Betriebsart „Brand“ erforderlich ist. Dazu müssen die verbleibenden Risiken nach Umsetzung des Brandschutzkonzeptes berücksichtigt und bewertet werden. Die Umgebung der Seilbahn kann dabei eine Rolle spielen (Standseilbahn im Tunnel, Brandlasten von außen). Bei bestehenden Anlagen kann die Betriebsart „Brand“ nicht ohne Weiteres nachträglich realisiert werden.

Brandmeldeanlagen

Für die Räume im Gebäude von Seilbahnen sind Anforderungen an Löschgeräte, Brandverhalten der Werkstoffe und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauprodukten genannt. Für fast alle Räume, auch Werkstätten, Instandhaltungsbereiche und Lager, werden Brandmeldeeinrichtungen mit Alarmfunktion empfohlen. Gut zu überlegen ist, ob die Meldung auch bei der Feuerwehr aufgeschaltet wird.

Bei den organisatorischen Maßnahmen nach dem Grundsatz „alarmieren – retten – löschen“ spielt die Ausbildung und Unterweisung der Beschäftigten eine wesentliche Rolle.

Artikel teilen