DGUV Information 208-061 – Lagereinrichtungen und Ladungsträger

Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ ist aus der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ entstanden und enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Einrichtungen wie Regalen und Schränken zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem die Aspekte rechtliche Grundlagen, Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfung sowie die Instandhaltung betrachtet. Das Inverkehrbringen von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern unterliegt den europäischen Binnenmarktrichtlinien.

Der Betreiber hat auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu treffen. Die DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen.

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