DGUV Regel überarbeitet – Benutzung von Atemschutzgeräten

Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. 

Die Regel wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 umfangreich aktualisiert, zum Beispiel mit folgenden Änderungen:

  • Der Aufbau der DGUV Regel wurde grundlegend neu strukturiert.
  • Es wurden einige Begrifflichkeiten neu definiert oder neu eingeführt, zum Beispiel „Schutzniveau“ und „Gebrauchsdauer“. So wurde aus der „Anzahl der Einsätze pro Arbeitsschicht“ die „Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht“.

Wenn Betriebe Atemschutzgeräte im Einsatz haben, ist diese Regel die Basis für die erforderlichen Maßnahmen.

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