Seit 2015 gewährt die VBG den Verkehrsunternehmen Prämien für betriebliche Präventionsmaßnahmen. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit und reichen regelmäßig ihre Prämienanträge per Post oder E-Mail ein. Ab dem Prämienjahr 2022 ist das ausschließlich online möglich.
Seit dem 1. Juli 2022 können und müssen prämienberechtigte Unternehmen in einer neuen und modernen Online-Umgebung ihre Prämienanträge für umgesetzte Präventionsmaßnahmen online stellen. Am Prämienverfahren selbst hat sich nichts geändert, nur das Prozedere wurde vereinfacht.
Der große Vorteil: alles erfolgt online
Das zeitaufwendige Ausdrucken der erforderlichen Unterlagen entfällt, das Versenden der Antragsunterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail gehört ebenfalls der Vergangenheit an.
Voraussetzung ist die Registrierung bei „Meine VBG“, dort richten sich die Unternehmen ein Onlinekonto ein. Anschließend kann der Prämienantrag in diesem Konto und damit auch im geschützten Bereich gestellt werden. Dies erfolgt mit dem Button „Prämien“. Die Antragstellenden werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.
Während der Eingabe kann der Antrag inklusive der hochgeladenen Belege jederzeit mit dem Button „Antrag zwischenspeichern“ gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die gespeicherten Daten und Belege gehen nicht verloren.
Der letzte Schritt der Antragstellung ist das Absenden des Antrags mit dem Button „Antrag absenden“. Vor dem endgültigen Absenden erhalten die Antragstellenden noch die Informationen zum Verfahren: Je Unternehmen kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Nach abgeschlossener Bearbeitung durch die VBG kann kein weiterer Antrag gestellt werden. Sollten noch Investitionen getätigt oder Maßnahmen durchgeführt werden, empfehlen sich das Zwischenspeichern und der spätere Abschluss des Vorgangs.
Niederlassungen dürfen keine eigenen Anträge stellen. Belege aus Niederlassungen müssen vom Hauptunternehmen mit eingereicht werden.
Nachdem der Prämienantrag online bei der VBG eingegangen ist, wird dieser zeitnah durch das Prämienteam bearbeitet. Nachfragen der Unternehmen, ob der gestellte Antrag bei der VBG eingegangen ist, und das Versenden auf mehreren Kommunikationswegen (zum Beispiel auf dem Postweg oder per E-Mail) sind nicht mehr nötig.
Das Prämienjahr 2021
Für das Prämienjahr 2021 gingen bei der VBG insgesamt 606 Anträge aus prämienberechtigten Unternehmen ein. Von den 53 Anträgen aus Verkehrsunternehmen wurden siebenmal Prämien für alle drei möglichen Maßnahmen beantragt, 18-mal wurden Prämien für zwei Maßnahmen beantragt, ebenfalls 18-mal für eine Maßnahme. Am häufigsten wurden Prämien für die Einsätze von ausgebildeten Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern nach traumatischen Ereignissen beantragt. Auf dem zweiten Rang lagen Seminare zur Stress-, Sucht- und Gewaltprävention, gefolgt von Maßnahmen zum stressfreien Fahren, wie zum Beispiel Abbiegeassistenten, Abstandsassistenzsysteme, Rückfahrkameras oder Sitzmemorisierung.
Von den bisher errechneten Prämienansprüchen in Höhe von 951.278 Euro wurden nach Kürzung auf die Höchstbeträge 759.967 Euro an die Unternehmen ausgezahlt. Details für die Branche sind in einer Übersicht (siehe Tabelle) zusammengestellt.