Büroarbeitsplätze sind in jedem Verkehrsunternehmen zu finden. An diesen Arbeitsplätzen können langes Sitzen, Bewegungsmangel sowie besondere Anforderungen an das Sehvermögen die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelett-Systems sowie der Augen können auftreten. Die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ enthält zu diesen und anderen Themen wertvolle Hinweise, wie die Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften erfüllt werden können – von Arbeitsorganisation und Führung über Beleuchtung, Klima, Möblierung und Raumgestaltung, Bildschirm und Eingabemittel bis hin zu Gesundheit sowohl im Büro als auch bei mobiler Arbeit. Diese DGUV Regel zeigt konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen und Tätigkeiten in Bürobetrieben auf und gibt Anregungen und Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis. Dabei trägt die Schrift dem Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin Rechnung.
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