Fahrzeugwaschanlagen sind häufig auf den Betriebshöfen der Verkehrsunternehmen zu finden. Sie sind kaum störanfällig, dennoch sind auch hier bei Wartung, Betrieb oder Erneuerung viele Punkte zu beachten.
Wenn es in Fahrzeugwaschanlagen zu Unfällen kommt, dann sind die Betroffenen häufig auf dem feuchten Fußboden ausgerutscht. Andere Gefahrenquellen sind Radabweiser und Portalschienen, über die Beschäftigte stolpern und stürzen können. Somit gilt es, Gefährdungen wie diese zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung werden dokumentiert und danach entsprechende Maßnahmen festgelegt.
Die Gefahrstellen sind soweit wie möglich zu vermeiden und ansonsten gut erkennbar zu kennzeichnen. Besonders wichtig ist auch der Sicherheitsabstand von 0,5 Metern, der zwischen den bewegten Teilen der Waschanlage und fest einbauten Gegenständen beziehungsweise Wänden vorhanden sein muss. Wenn dies nicht möglich ist, sind Engstellen mit Schaltleisten oder Lichtschranken technisch zu sichern. Ausreichend breite Verkehrswege (mindestens ein Meter) müssen ebenfalls vorhanden sein.
Rutschsichere Böden
Außerdem kommt es darauf an, dass der Fußboden rutschsicher gestaltet ist. Hierbei sind folgende Punkte besonders wichtig:
- Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ sind für den Bereich der Fahrzeugwäsche die Anforderungen der Rutschhemmungsklasse R 11 (Erhöhter Haftreibwert) und des Verdrängungsraums V 4 zu erfüllen. Der Verdrängungsraum bei einer profilierten Fliese ist der offene Hohlraum zwischen der oberen Geh- und der unteren Entwässerungsebene.
- Bodenfahrschienen bei Portalwaschanlagen für Nutzfahrzeuge dürfen maximal 80 Millimeter hoch sein. Bei Pkw-Waschanlagen sind nur 40 Millimeter zulässig.
- Die Wahrnehmbarkeit von Einrichtungen, die nicht planeben realisierbar sind, zum Beispiel Radführungen oder Unterbodenwaschanlagen, muss durch entsprechende Umfeldbedingungen verbessert werden. Das sind insbesondere Beleuchtung der Waschhalle und farbliche Kennzeichnung.
- Das Material des Fußbodens sollte eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber dem gewählten Reinigungsverfahren, zum Beispiel Nutzung eines Hochdruckreinigers, und Reinigungsmitteln besitzen.
- Auch Waschanlagen erreichen eine Verschleißgrenze und müssen dann erneuert werden. Hierbei ist es besonders wichtig, neben der Arbeitssicherheit auch an den Umweltschutz zu denken. Denn die Auflagen haben sich in der Regel seit dem Einbau der bisherigen Anlage deutlich verschärft. Verstöße gegen die Umweltschutzbestimmungen sind häufig strafbar.
In der DGUV Information 208-054 „Fahrzeugwäsche“ sowie der VDV-Schrift 861 „Fahrzeugwäsche“ sind alle wesentlichen Informationen zu Pkw- sowie Bus- und Bahnwaschanlagen zu finden.