Bei Unfällen an Maschinen spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Laut Unfalluntersuchungen ist bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation der Schutzeinrichtungen mindestens teilweise ursächlich. Deshalb empfiehlt es sich, dieses Thema in die übliche Unterweisung zum Umgang mit Maschinen zu integrieren. Hier wird den Beschäftigten gezeigt, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten können. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung der in den Betriebsanweisungen beschriebenen Arbeitsabläufe. Gut unterwiesene Beschäftigte vermeiden nicht nur Risiken für sich selbst, sondern sind auch in der Lage, gegenseitig aufeinander zu achten. Zudem können sie zurückmelden, wenn bestimmte Situationen zur Manipulation einer Schutzeinrichtung „einladen“. Die DGUV Information 210-007 bietet Unternehmen vor diesem Hintergrund eine Hilfestellung für eine erfolgreiche Unterweisung.

