Warnwesten sollen Personen bei Unfällen und Pannen, aber auch Radfahrende besser sichtbar machen. Auch im Eisenbahnbetrieb erhöhen sie die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit zum Beispiel bei Arbeiten im Gleisbereich. Ein Test hat ergeben, dass mehr als 30 Prozent der Westen mangelhaft sind.
Seit 2014 sind in Deutschland Warnwesten im Auto Pflicht. Sie sollen Personen bei Unfällen und Pannen im Straßenraum besser erkennbar machen, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Auch Zweiradfahrende sind vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen durch das Tragen der Westen im Straßenverkehr besser erkennbar. Beschäftigte tragen bei ihrer Tätigkeit Warnwesten, zum Beispiel in Verkehrsunternehmen bei Arbeiten im Gleisbereich.
Warnwesten sind für die Nutzung bei Tag in Leuchtfarben eingefärbt. Für die Sichtbarkeit bei Nacht verfügen sie gemäß Norm DIN EN ISO 20471:2017-03 „Hochsichtbare Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen“ über retroreflektierende Streifen. Sie werfen also ankommende Lichtstrahlen unabhängig von deren Einfallswinkel in die Richtung zurück, aus der sie kommen. Sie werden nicht gestreut wie bei der Reflexion. Das wird erreicht durch eine spezielle geometrische Anordnung von Glasperlen oder Mikroprismen, die auf dem grauen Retroreflexionsstreifen gleichmäßig verteilt sind.
Der ADAC und eine große Autosport-Zeitschrift mit dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) haben unabhängig voneinander verschiedene Warnwestenmodelle geprüft. Bereits bei der ersten Sichtprüfung unter normaler Bürobeleuchtung fiel auf, dass einige Westen so gut wie gar nicht reflektierten. Die retroreflektierenden Streifen dieser Westen fühlten sich zudem deutlich rauer an als die Exemplare mit einer hohen Retroreflexion.
Sollwerte unterschritten
Beim ADAC-Test wurden die fünf auffälligen Westenmodelle in ein Fachlabor überstellt, um eine Messung nach den in der Norm festgelegten Bedingungen durchführen zu lassen. Die Eindrücke des Schnelltests wurden dort bestätigt. Die festgelegten Sollwerte wurden um den Faktor 100 bis 200 unterschritten. Aus der fehlenden Reflexion ergibt sich, dass die Hersteller diese Westen nicht mit dem CE-Zeichen versehen dürfen.
Die fehlende Retroreflexion hat Auswirkungen auf die Wirksamkeit und damit auf die Erkennbarkeit der Träger. Diese wiegen sich durch das Tragen der Warnwesten in Sicherheit, obwohl sie bei den bemängelten Modellen im erhöhten Maße gefährdet sind. Das gilt gerade in den laut Statistischem Bundesamt für Fußgänger und Radfahrer besonders gefährlichen Monaten November bis Januar. Betroffen sind auch diejenigen, die auf Dienst- oder Arbeitswegen zu Fuß oder auf dem Fahrrad bei Dunkelheit oder in der Dämmerung unterwegs sind.
Bei der Beschaffung von Warnwesten sollte sowohl im privaten als auch im Arbeitsbereich auf geprüfte Qualität geachtet werden. Zur Vermeidung von Arbeits- und Wegeunfällen sollte dies im Rahmen des Dienstunterrichts oder der Unterweisung thematisiert werden.