Traumatische Ereignisse haben im Bereich der Verkehrsunternehmen einen hohen Stellenwert. Sie machen mehr als ein Viertel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle aus. Darüber hinaus gibt es Ereignisse, nach denen die Betroffenen nicht oder nur wenige Tage arbeitsunfähig sind und die oft nur intern dokumentiert werden. Auch diese Betroffenen benötigen oft Hilfe, um das Trauma zu verarbeiten. Deshalb ist es wichtig, dass die VBG auch von diesen Ereignissen schnellstmöglich erfährt, um die nötigen Maßnahmen einzuleiten.
Während bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen eine Unfallanzeige vorgeschrieben ist, gibt es diese Verpflichtung sonst nicht. Trotzdem können die Unternehmen die Ereignisse melden. Unabhängig von der gesetzlich verpflichtenden Unfallanzeige oder der formlosen Meldung durch den Arbeitgeber können betroffene Versicherte sich immer auch selbst bei der VBG melden. Hinweise dafür gibt die Publikation Fachbereich AKTUELL „Meldung von traumatischen Ereignissen“ FBGIB-004.