Ein Rangierer wurde beim Kuppelvorgang zwischen Lok und Waggon gequetscht. Die Folge: Erhebliche Verletzungen im Bauchbereich.
Unfälle haben eher selten ein technisches Versagen als Ursache, meist sind es organisatorische oder verhaltensbedingte Ursachen. Besonders wenn es um den Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen geht, können die Folgen drastisch sein. Das zeigt das Beispiel eines Rangierers, der bei einem Kuppelvorgang schwer verletzt wurde.
Die Arbeitsaufgabe des Beschäftigten bestand zum Unfallzeitpunkt darin, die Zugrichtung eines bestehenden Personenzugs zu ändern. Hierzu wurde die noch angekuppelte Lok von den Personenwagen abgekuppelt, auf ein daneben liegendes Gleis gefahren und an die Personenwagen in entgegengesetzter Richtung angekuppelt.
Plötzlich in Bewegung gesetzt
Der Unfall ereignete sich beim Prozess des Ankuppelns. Laut Aussage des Vorgesetzten des Verunfallten war die E-Lok zum Zeitpunkt des Unfalls bereits an den Personenwagen herangefahren, E-Lok und Wagen waren angebremst. Der Versicherte war zwischen Triebfahrzeug und Wagen getreten und gerade mit der Verbindung der beiden Einheiten mittels einer Kuppelstange beschäftigt. Plötzlich bewegte sich die mit dem Triebfahrzeugführer (Tf) besetzte E-Lok Richtung Personenwagen und quetschte den Versicherten in Bauchhöhe ein.
Nachdem der Tf die Situation wahrgenommen hatte, bewegte er die Lok sofort wieder zurück. Der Verletzte konnte noch selbstständig aus dem Gefahrenbereich heraustreten. Der stellvertretende Eisenbahn-Betriebsleiter wurde alarmiert und ein Rettungswagen verständigt.
Der Verletzte wurde unverzüglich in das nächste Krankenhaus transportiert, wo die Diagnose eines stumpfen Abdominaltraumas (Schädigung des Bauchraums) gestellt wurde. Bei dieser Verletzung besteht zum einen die Gefahr des Blutverlusts (äußerlich sowie innerlich) und zum anderen die Gefahr der Infektion durch Austritt von Magen-, Darm- oder Blaseninhalt in die Bauchhöhle. Hinzu kam noch eine Blutungsanämie, die als Folge eines akuten Blutverlusts entsteht.
Keine technischen Mängel
Die Untersuchung des Unfalls durch den Experten der VBG hat ergeben, dass die Fahrzeuge geprüft waren und technische Mängel nicht festgestellt werden konnten. Zudem waren die Unfallbeteiligten unterwiesen und für die jeweilige Aufgabe geeignet. Der Triebfahrzeugführer ist sich nicht mehr darüber bewusst, warum er die Lok in Bewegung gesetzt hat. Ebenso kann er sich an das Unfallereignis nicht erinnern. Damit lässt sich die Unfallursache nicht vollständig klären. Festzuhalten bleibt jedoch, dass eine regelgerechte Unterweisung grundsätzlich das Risiko derartiger Unfälle deutlich vermindert.