Ein Auszubildender erlitt schwere Verletzungen an der Hand.
In der Hauptwerkstatt eines Unternehmens hatte ein Auszubildender die Aufgabe, die Trennscheibe eines elektrischen Winkelschleifers zu wechseln. Die Maschine lag auf der Werkbank, wobei die Stromzufuhr durch Ziehen des Netzsteckers unterbrochen worden war. Nach dem Wechseln der Trennscheibe steckte der Auszubildende den Stecker mit der linken Hand in die Steckdose und stützte sich dabei mit der rechten Hand auf der Werkbank ab. In dem Moment setzte sich der Winkelschleifer wieder in Bewegung, weil das Gerät noch eingeschaltet war. Dabei verursachte die Trennscheibe erhebliche Verletzungen am Daumen der rechten Hand.
Unterschätzte Gefahren
Das Unfallgeschehen bei der Verwendung von Schleifmaschinen zeigt, dass die damit verbundenen Gefahren häufig unterschätzt oder nicht erkannt werden. Korrekterweise wurde in diesem Fall vor dem Wechseln der Trennscheibe der Netzstecker gezogen, denn bei Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Maschinen müssen diese spannungsfrei sein. Vor dem Einstecken des Netzsteckers in die Steckdose hätte sich der Auszubildende aber davon überzeugen müssen, dass das Gerät ausgeschaltet ist.
Für neue Maschinen, die in den Verkehr gebracht werden, fordert die Maschinenverordnung Folgendes: Das Ingangsetzen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts darf nur durch absichtliches Betätigen einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein.
Dies gilt auch
- für das Wiederingangsetzen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts nach einem Stillstand, ungeachtet der Ursache für diesen Stillstand, sowie
- für eine wesentliche Änderung des Betriebszustands.
Wäre der Winkelschleifer einer der neueren Bauart gewesen, hätte der Unfall sich in dieser Form nicht ereignet. Für die verwendete ältere Maschine hätte die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 4 der Betriebssicherheitsverordnung ergeben müssen, dass hier Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung durch die mögliche unbeabsichtigte Energiezufuhr durchzuführen sind. Diese können zum Beispiel in der Nachrüstung der Maschine bestehen oder dem Entzug der Verwendung durch die Beschäftigten.