VBG-Prämienverfahren – Das Online-Verfahren ist gut angelaufen

Unternehmen können bis zu 50.000 Euro an Prämien für Maßnahmen zur Erstbetreuung, Stressreduktion und zum stressfreien Fahren erhalten. Das Verfahren wurde an die aktuellen Entwicklungen angepasst und digitalisiert.

Seit dem Prämienjahr 2022 können Anträge auf Gewährung einer Prämie nur noch online bei der VBG eingereicht werden. Im System sind die hochgeladenen Daten des Unternehmens geschützt und können jederzeit bearbeitet und zwischengespeichert werden. Die Übermittlung erfolgt nach dem Absenden direkt an die Beschäftigten des Sachgebiets Anreizsysteme in der Hauptverwaltung der VBG. Aufwendige Übermittlungen von Papieranträgen gehören der Vergangenheit an.

Die VBG rät prämienberechtigten Unternehmen, sich rechtzeitig für das Online-Verfahren zu registrieren und sich mit dem Prozess ausein­anderzusetzen. So ist gewährleistet, dass alle Anträge vor Ablauf der Frist bei der VBG eingehen. Bei Bedarf unterstützt die VBG Unternehmen bei der Antragstellung und hilft dabei, offene Fragen zu klären.

Das Prämienjahr 2022

Dass das neue Antragsverfahren gut angelaufen ist, belegt die Gesamtzahl der Anträge aller am Prämienverfahren teilnehmenden Branchen. Diese hat sich im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 660 erhöht.

Aus der Branche ÖPNV/Bahnen sind insgesamt 60 Anträge eingegangen. Das bedeutet eine Steigerung um 13 Prozent. Die Verkehrsunternehmen beantragten 40-mal Prämien für Spezielle Gesundheitsförderung (Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen), 26-mal Maßnahmen zur Stressreduktion (Deeskalations-, Gewaltpräventions- und Suchtpräventions-­Seminare), 18-mal Maßnahmen zum stressfreien Fahren (Fahrerassistenzsysteme). Nach Prüfung der Anträge durch die VBG konnten den Unternehmen der Branche ÖPNV/Bahnen – unter Berücksichtigung der geltenden Höchstbeträge – insgesamt 934.522 Euro an Prämiengeldern ausgezahlt werden.

Die höchsten Prämien wurden für die technischen Maßnahmen zum stressfreien Fahren gewährt. Fünf Unternehmen wurde eine Prämie in Höhe des absoluten Höchstbetrags von 50.000 Euro gewährt, vier Unternehmen erhielten Prämien in Höhe des für sie geltenden Höchstbetrags.

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