In der Ausbildungswerkstatt eines Verkehrsunternehmens kam es bei einem angehenden Mechatroniker zu einer gefährlichen Körperdurchströmung bei 230 Volt.
In einem Verkehrsunternehmen, das eine eigene Elektro-Lehrwerkstatt für Auszubildende betreibt, ereignete sich ein Stromunfall, der mit den geforderten Sicherheitsmaßnahmen eindeutig vermeidbar gewesen wäre. Ein Auszubildender (Azubi) zum Mechatroniker hatte in der Woche vor dem Unfallereignis einen Versuchsaufbau fertiggestellt, der allerdings nicht funktionierte. Die Fehlersuche war bis zum Ende der Woche erfolglos geblieben. Am Montagmorgen, als der Ausbildungsleiter noch nicht im Raum war, machte sich der junge Beschäftigte gleich daran, den Fehler zu suchen. Dabei bat er einen anderen Azubi, der schon ein Lehrjahr weiter war, um Hilfe. Dieser kam herbei und stützte sich auf der hölzernen Platte des Arbeitstischs ab. Darauf lagen nicht isolierte „Bananenstecker“ (elektrische Steckverbinder mit einem runden Metallstift), an denen eine Spannung von 230 Volt anlag. Der ältere Azubi berührte diese stromführenden Stecker unabsichtlich mit dem Unterarm. Dabei kam es zu einer kurzen Körperdurchströmung. Die anderen Anwesenden meldeten den Vorfall sofort dem Ausbildungsleiter, der den Betroffenen in ein Krankenhaus zur Überwachung der Herzfunktionen bringen ließ.
Unfalluntersuchung
Die Untersuchung des Unfalls hat Folgendes ergeben:
- In der Ausbildungswerkstatt kamen für die berührungsgefährlichen Versuchsaufbauten (230 V) unisolierte Bananenstecker und nicht die dafür geeigneten Sicherheits-Experimentierkabel (isolierte Stecker) zum Einsatz (siehe Bilder oben).
- Die Laboranlage lässt sich nach Aussagen des Betreibers nicht sequenziell freischalten. Somit standen zum Unfallzeitpunkt das komplette Elektrolabor und damit alle Stromverteilerdosen/-anschlussdosen unter Spannung (230 V).
- Im beschriebenen Anlagenzustand wurde von mehreren Azubis ohne Aufsicht gearbeitet.
- Im Bereich des Elektrolabors wurden von Azubis Arbeiten ohne Freigabe und ohne Arbeitsauftrag durchgeführt.
- Die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten im Elektrolabor sowie die Einweisung/Unterweisung bezüglich Besonderheiten waren nicht angemessen.

Sicher experimentieren
Für Arbeiten von Beschäftigten in der Ausbildung sind besondere Bedingungen zu beachten. Es sind entsprechende technische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen sowie Verhaltensmaßnahmen durchzuführen. Diese sind ausführlich dargestellt in der DGUV Information 202-039 „Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen“. Für deren Durchführung ist der Ausbildungsleiter verantwortlich.


