DGUV Information 215-830: Werkverträge – Sicherer Einsatz von Fremdfirmen

Durch den vermehrten Einsatz betriebsfremder Beschäftigter ergeben sich in Verkehrsunternehmen neue Gefährdungen.

Heutzutage lagern Verkehrsunternehmen nicht nur Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen aus, sondern auch spezialisierte Tätigkeiten wie Wartungen oder Instandhaltungen an Fahrzeugen und Gleisanlagen. Bei diesen Einsätzen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihren jeweils unterschiedlichen Organisationen aufeinander. Dadurch entsteht Abstimmungsbedarf, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu erreichen.

Bei der Vergabe an alles gedacht?

  • Sichere Verkehrswege
  • Brandschutz
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Entsorgung von Abfällen
  • Unterweisung über die Gefahren, zum Beispiel Oberleitungen auf dem Betriebshof
  • Genehmigungen für Schweißarbeiten
  • Im Unternehmen geltende Betriebsanweisungen und Regeln
  • Bauaufsicht durch Arbeitssicherheit beziehungsweise besondere Beauftragte
  • Erlaubnisscheine zum Beispiel für Stapler und andere Fahrzeuge

Neue Gefährdungen

Sind Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers im Einsatz, können sich dabei neue Gefährdungen ergeben. Beschäftigte der Fremdfirmen müssen sich sehr schnell auf neue Arbeitsumgebungen und -bedingungen einstellen. Das sind beispielsweise Gruben in Fahrzeugwerkstätten oder Oberleitungen auf dem Betriebshof. Vielfach sind die sich daraus ergebenden Anforderungen nicht bekannt. Gleichzeitig trifft die Stammbelegschaft des Auftraggebers auf Beschäftigte der Fremdfirmen, wobei gegenseitige Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden.

Dazu ist im Rahmen einer Gefährdungsanalyse immer zu prüfen, welche Gefahren innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes auftreten können. Insbesondere bei größeren Baustellen sind die Regelungen der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist die Auswahl der Auftragnehmer; hier sollte man das wirtschaftlichste Angebot (Preis-Leistungs-Verhältnis) auswählen und nicht zwangsläufig das preisgünstigste. Dazu hat es sich bewährt, neben einer Lieferanten- beziehungsweise Dienstleisterbewertung auch eine Selbstauskunft über die Unternehmen einzuholen.

Viele Hinweise dazu finden sich in der gerade überarbeiteten DGUV Information 215-830 „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“.

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