Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb betreiben, brauchen Gaswarneinrichtungen und -geräte für brennbare Gase. Mit deren Einsatz und Betrieb befasst sich die neue DGUV Information 213-057.
Wasserstoffantriebe gelten als eine Schlüsseltechnologie für die Verkehrswende. Allerdings stellen sie auch neue Anforderungen an den Explosionsschutz in den Werkstätten von Verkehrsbetrieben. Die neue DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“ kann hier eine Hilfestellung bieten. Die Schrift gibt Anleitungen für Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung, Kontrollen und Instandsetzung von elektrisch betriebenen Geräten der Gruppe II. Diese Geräte sind geeignet für explosionsgefährdete Bereiche und sind für den Einsatz in industriellen und gewerblichen Sicherheitsanwendungen zur Detektion und Messung von Gasen vorgesehen. Es werden Informationen zu brennbaren Gasen und Dämpfen sowie zu Sauerstoff gegeben. Diese Schrift enthält hilfreiche Hinweise auf Basis von praktischen Erfahrungen.