Laut Paragraf 23 des Sozialgesetzbuchs haben die Unfallversicherungsträger für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Diese recht weit gefasste Forderung im Gesetz wird von der VBG durch ein umfangreiches jährliches Seminarangebot umgesetzt, was von den Beschäftigten in den Verkehrsunternehmen gut angenommen wird. Aktuell wird ein Seminar für Führungskräfte im Fahrdienst entwickelt, das sich mit spezifischen Arbeits- und Gesundheitsgefahren im Fahrdienst beschäftigt. Es ist geplant, im nächsten Jahr zwei Pilotseminare durchzuführen.
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