Prämienverfahren der VBG – Jetzt Antrag stellen für das Prämienjahr 2020

Das Prämienverfahren der VBG wird von der Branche ÖPNV/Bahnen seit Jahren gut angenommen. Regelmäßig werden hohe Prämienbeträge an die teilnehmenden Verkehrsunternehmen ausgeschüttet.

Für das Jahr 2019 haben 60 Unternehmen der Branche eine Prämie beantragt. Von 58 bislang abschließend entschiedenen Fällen erhielten 52 Unternehmen einen positiven Bescheid. Insgesamt wurden Prämienansprüche in Höhe von 838.403 Euro angemeldet. Nach Anpassung auf den jeweils unter­nehmensspezifischen Höchstbetrag konnten 699.470 Euro ausgezahlt werden. Die Beträge bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres und liegen über den Prämiensummen der anderen prämienberechtigten Branchen. Dennoch gibt es – gemessen an der Gesamtzahl der Unternehmen der Branche ÖPNV/Bahnen bei der VBG – hier noch ­Reserven. So haben nur 7,5 Prozent der prämien­berechtigten Unternehmen im vergangenen Prämienjahr auch einen Antrag gestellt.

Maßnahmen zum stressfreien Fahren

Auffällig ist die niedrige Anzahl der Anträge für Maßnahmen zum stressfreien Fahren (zum Beispiel Fahrerassistenzsysteme oder Sitz­memorisierung). Viele Unternehmen beschaffen regelmäßig neue Fahrzeuge und lassen diese in den letzten Jahren immer häufiger mit Rückfahr­kameras, Abstandswarnern, ­Abbiegeassistenten oder anderen Einrichtungen zum stressfreieren Fahren ausstatten. Dafür kann eine Prämie beantragt werden. Aber nur insgesamt 16 Unternehmen haben dies genutzt und dafür auch eine Prämie erhalten.

Betreuung und Schulung

Die eingereichten Anträge für die Maßnahmen zur Betreuung von Beschäftigten nach traumatischen Ereignissen zeigen die gute Präven­tionsarbeit in den ­Unternehmen. Viele Verkehrsbetriebe sind sehr aktiv und kümmern sich auf Basis betrieb­licher Konzepte um ihre Beschäftigten. Prämien wurden für 1.091 Betreuungen nach schweren Ereignissen durch ausgebildete Erstbetreuer oder Notfallseelsorger gewährt. Das ist ein ­hoher Anteil an der Gesamtzahl traumatischer Ereignisse.

Termin für 2020 beachten

Auch für 2020 können die Unternehmen der Branche ÖPNV/Bahnen Prämienansprüche geltend machen. Die Anträge müssen der VBG am 11. Februar 2021 vorliegen. Später eingehende An­träge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Haben Sie im Jahr 2020 Beschäftigte nach traumatischen Ereignissen betreut, Schulungen zur Stress-, Gewalt- oder Suchtprävention für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt oder in Ihrem „gesamten“ Fuhrpark in Maßnahmen zum stressfreien Fahren investiert? Dann beantragen Sie bis zum Stichtag Ihre Prämie.

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