Ein Beschäftigter stürzte aus einem angehobenen Fahrzeug, weil dessen Türen offen und nicht gesichert waren.
In einer Omnibuswerkstatt waren mehrere Beschäftigte mit der Instandhaltung an einem Fahrzeug beschäftigt. Zwei Personen befanden sich im Inneren des Busses, während die anderen dabei waren, das Fahrzeug mit einer Radgreifer-Anlage anzuheben. Den beiden Kollegen im Bus wurde mitgeteilt, dass der Hebevorgang gestartet wird. Kurz darauf wollte einer von ihnen das Fahrzeug verlassen. Ihm war in diesem Moment nicht bewusst, dass der Bus angehoben wurde. Er stürzte aus einer Höhe von circa 1,2 Metern auf den Hallenboden und zog sich Prellungen und Blutergüsse an der linken Körperhälfte zu. Ein Sturz aus dieser Höhe hätte auch zu noch schwereren Verletzungen führen können, wenn der Mitarbeiter auf den Rücken oder auf dem Boden liegende Arbeitsmittel oder andere Gegenstände gefallen wäre.
WIRKSAME SCHUTZMASSNAHMEN
In angehobenen Fahrzeugen mit einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter dürfen Arbeiten nur ausgeführt werden, wenn Maßnahmen getroffen wurden, die einen Absturz verhindern.
Solche Maßnahmen sind zum Beispiel das Verschließen der Türen, das Absperren der Türöffnungen, wenn die Türen demontiert sind, oder das Sichern durch einen Aufstieg vor der Tür, zum Beispiel eine Podestleiter. Hierbei muss die Podestleiter die gesamte Türbreite abdecken. Podesthöhe und Höhe des Fahrzeugbodens müssen aufeinander abgestimmt sein. Entweder gleich hoch oder mit etwa 20 Zentimeter Höhenunterschied (Treppenstufenhöhe).
VERMEIDBARER UNFALL
Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn das Fahrzeug ohne Beschäftigte angehoben worden wäre. Für ihre Arbeiten im Innenraum sollte der Bus erst nach dem Anheben über einen geeigneten Aufstieg betreten werden. Idealerweise erfolgt die Sicherung der geöffneten Türen vor dem Anheben, um die Gefährdung beim Anbringen der Sicherungen zu minimieren