Die VBG hat eine Handlungshilfe mit Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infizierung mit dem Virus SARS-CoV-2 erarbeitet. Diese gibt Hinweise für die Anpassung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Die Coronapandemie (SARS-CoV-2) trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen. Die Verkehrsunternehmen sind in besonderem Maße davon betroffen. Zum Schutz der Beschäftigten hat die VBG speziell für die Branche eine Handlungshilfe entwickelt, die auf der Internetseite der VBG in aktueller Fassung zur Verfügung steht.
Die Fahrgastzahlen steigen, Busse und Bahnen werden wieder mehr genutzt. Die Beschäftigten im Prüf- und Servicedienst sowie in den Werkstätten nehmen vermehrt ihre Tätigkeit auf und kehren zum Normalbetrieb zurück. Hier müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden, die über die allgemeingültigen Hygieneregeln hinausgehen.
Die VBG-Handlungshilfe enthält Empfehlungen sowohl für den Fahr- und Prüfdienst als auch für die Kundenzentren und unterstützt die Unternehmen bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie der Festlegung geeigneter Maßnahmen. Maßnahmen für weitere Gruppen von Beschäftigten können sich an den Empfehlungen orientieren.
Zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion müssen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen getroffen werden. Im Omnibusfahrdienst können die Fahrerinnen und Fahrer durch geschlossene Kabinen oder Schutzscheiben geschützt werden und so auch wieder Fahrscheine verkaufen. Sind solche Schutzeinrichtungen nicht vorhanden, ist der Schutz nur durch die geschlossene Tür 1 und die Absperrung der ersten Sitzreihe zu gewährleisten.
Für das Prüfpersonal ist die Situation schwieriger, da dieses in Fahrzeugen und auf Bahnhöfen tätig wird, wo Abstände nicht immer eingehalten und Kontakte nicht ausgeschlossen werden können. Hier werden besondere Maßnahmen empfohlen, wie zum Beispiel die Benutzung einer Schutzmaske sowie ein zusätzlicher Spuckschutz, die regelmäßige Reinigung der MDE-Geräte und möglichst kontaktlose Fahrscheinprüfungen. Das Prüfpersonal ist vor dem Einsatz bezüglich der Gefährdungen und der Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Handlungshilfe wurde als Unterstützung der Unternehmen zur Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Die Maßnahmen werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen festgelegt.