Bei Arbeiten im Gleisbereich und beim Rückwärtsfahren ist die eindeutige Kommunikation zwischen Beschäftigten unerlässlich. Besonders wichtig ist hierbei, dass Signale per Handzeichen richtig gesendet und verstanden werden. Ein Unfallbeispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell Missverständnisse zu lebensbedrohlichen Situationen führen können.
Wenn Beschäftigte Arbeiten im Gleisbereich ausführen, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dazu gehört unter anderem eine eindeutige Kommunikation, die keine Missverständnisse zulässt. Wie wichtig das ist, zeigt das Beispiel eines Verkehrsunternehmens, bei dem ein Beschäftigter im Gleisbereich Vegetationspflegearbeiten ausführte.
Die Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb erfolgte durch einen Sicherungsposten. Bei diesem wollte sich der Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten vergewissern, dass sich kein Zug nähert. Der Sicherungsposten gab ein Handzeichen, mit dem er die Annäherung eines Zuges signalisieren wollte. Dieses Signal war jedoch nicht korrekt und wurde deshalb vom Mitarbeiter falsch gedeutet. Ohne sich der Gefahr bewusst zu sein, trat er in den Gleisbereich, um dort seine Arbeiten aufzunehmen. Kurz darauf erfasste der Zug das in das Lichtraumprofil hineinragende Ende der mitgeführten Motorsense. Der Mitarbeiter hatte Glück im Unglück und zog sich „nur“ Prellungen an den Armen und Beinen zu. Zu diesem Unfall konnte es kommen, weil durch den Sicherungsposten nicht die vom Unternehmen festgelegten Handsignale zum Warnen benutzt wurden.
Kleine Fehler – große Gefahr
Auch in anderen Arbeitssituationen führt die Kommunikation per Handzeichen nicht selten zu Missverständnissen und dadurch zu gefährlichen Situationen oder sogar zu Unfällen.
Beim Rückwärtsfahren ist die eindeutige Kommunikation per Handzeichen zwischen Einweiser und Fahrzeugführer ebenfalls besonders wichtig. Bei diesem Fahrvorgang wird dem Fahrer die Pflicht auferlegt, alles zu vermeiden, was andere Personen gefährden oder gar schädigen kann. Hierzu macht die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ in § 46 eindeutige Vorgaben.
Richtige Vorgehensweise
Der Fahrer muss beim Rückwärtsfahren
- Schrittgeschwindigkeit fahren,
- sich einweisen lassen,
- die Handsignale des Einweisers kennen und
- das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sich der Einweiser nicht im Sichtfeld aufhält.
Der Einweiser
- gibt dem Fahrer eindeutige Handsignale,
- muss sich im Sichtbereich des Fahrers aufhalten,
- muss die Handsignale beherrschen und
- darf während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten, zum Beispiel Telefonieren mit dem Handy, ausführen.
Die Handzeichen sind in der DIN 33409 definiert. Alle Beteiligten müssen sie kennen. Gefährdungen beim Rückwärtsfahren lassen sich auch durch die Nutzung technischer Einrichtungen wie zum Beispiel Videoüberwachung oder Rückfahreinrichtung deutlich reduzieren. Dann kann auf einen Einweiser verzichtet werden und die Gefahr von Missverständnissen entfällt.