Bei Reparaturarbeiten an der Bremsanlage eines Omnibusses wurde ein Fahrzeugschlosser an der Hand verletzt. Ursache waren nicht koordinierte Abläufe bei parallel durchgeführten Arbeiten und eine fehlende Sicherung des Hauptschalters.
Arbeitsablauf
Als Vorbereitung für die durchzuführenden Arbeiten an der Bremsanlage informierte sich der Fahrzeugschlosser in der Datenbank des Busherstellers zu den durchzuführenden Arbeiten und deaktivierte den Hauptschalter im Bus. Dadurch sollte vermieden werden, dass der Kombibremszylinder im Arbeitskreislauf während der Arbeiten mit Druckluft versorgt wird. Der Beschäftigte demontierte im Zuge der Instandhaltungsarbeiten das rechte Rad der B-Achse und führte eine Sichtprüfung der Bremsanlage durch.
Während der Instandhaltungsarbeiten erwies sich eine Demontage des Kombibremszylinders als notwendig. Der Verunfallte begann, diesen zu demontieren, indem er die Verschraubung löste.
Unfallereignis
Während der Arbeiten an der Bremsanlage führte ein Kollege gleichzeitig Arbeiten an der Elektrik im Innenbereich des Busses durch. Hierzu schaltete er den Hauptschalter wieder ein, ohne den Schlosser darüber zu informieren. Dies führte dazu, dass der Arbeitskreis der Betriebsbremse des Kombibremszylinders mit Druckluft versorgt wurde. Da der Verunfallte diesen Vorgang nicht bemerkte, fuhr er mit dem Lösen der Verschraubung fort. Durch die Druckbeaufschlagung der Betriebsbremse drückte diese gegen den Bremszylinder. Beim Lösen der letzten Gewindegänge des Kombibremszylinders löste sich die Verschraubung und der Bremszylinder wurde nach oben gedrückt. Der Verunfallte hatte bei dem Vorgang zu diesem Zeitpunkt gerade die rechte Hand auf dem Bremszylinder. Bei dessen plötzlicher Aufwärtsbewegung wurde die Hand zwischen Kombibremszylinder und Radabdeckung eingeklemmt. Die Folgen waren Quetschungen der Hand und Hautabschürfungen.
Unfallursache und Maßnahmen
Die Ursache liegt eindeutig in der nicht durchgeführten Sicherung des Hauptschalters gegen Wiedereinschalten. Bei der Unterbrechung der Energiezufuhr aus Sicherheitsgründen – egal ob elektrisch, mechanisch oder wie hier pneumatisch – muss immer sichergestellt sein, dass nur derjenige, der abgeschaltet hat, auch wieder einschalten kann. Dies soll wo immer möglich mit einer technischen Sicherung, zum Beispiel einem Vorhängeschloss, erfolgen. Im beschriebenen Fall kam als weitere Unfallursache die mangelnde Absprache der beteiligten Akteure hinzu.
Das betroffene Unternehmen hat die Konsequenzen gezogen und aus dem Unfall gelernt. Die Gefährdungsbeurteilung wurde angepasst, eine Betriebsanweisung erstellt und die Beschäftigten über die Inhalte konkret unterwiesen.