Unfall auf dem Fahrzeugdach – Schwere Verbrennungen durch einen Stromschlag

Bei Arbeiten auf dem Dach einer Stadtbahn hat sich in einem Mitgliedsunternehmen ein schwerwiegender Arbeitsunfall ereignet. Unmittelbar vor dem Zwischenfall arbeiteten mehrere Beschäftigte auf dem Fahrzeugdach, allerdings auf unterschiedlichen Wagenteilen.

Die Arbeitssituation, in der sich in einem Verkehrsunternehmen ein gravierender Unfall ereignete, ist in Werkstätten grund­sätzlich alltäglich. Ein Beschäftigter war auf dem Fahrzeugdach des zweiten Wagenteils, andere waren auf dem des ersten Wagenteils tätig. Vor Beginn der Arbeiten wurde die Fahrleitung spannungsfrei geschaltet.

Nachdem die Beschäftigten ihre Tätigkeiten auf dem vorderen Wagenteil beendet hatten, verließen sie den Dacharbeitsstand und schlossen die Zugangstür. Dabei hatten sie jedoch übersehen, dass sich noch ein Kollege auf dem Stadtbahnwagen befand. Anschließend wurde die Fahrleitung wieder eingeschaltet. Der noch auf dem Dach tätige Beschäftigte berührte spannungsführende Teile im Wechselrichter und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu.

Um derartige Unfälle zu verhindern, dürfen Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile nur erfolgen, wenn diese freigeschaltet sind und dies für die gesamte Dauer der Arbeiten sichergestellt ist. Ein Wiedereinschalten darf nur möglich sein, wenn sich kein Beschäftigter mehr im Gefahrenbereich befindet. 

Erreicht wird dies durch das Einhalten der fünf Sicherheitsregeln (siehe auch: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“):

  1. freischalten
  2. gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. erden und kurzschließen
  5. benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Wären diese Sicherheitsregeln auch von den Beschäftigten beachtet worden, hätte sich der Unfall vermeiden lassen. Das Hauptproblem in diesem Fall: Die Fahrleitung war nicht ausreichend gegen Wiedereinschalten gesichert. Da mehrere Beschäftigte auf dem Dach tätig waren, hätte die Sicherung für jeden Beschäftigten getrennt erfolgen müssen. Der verletzte Beschäftigte hatte jedoch weder am Schalter der Fahrleitungsanlage noch am Aufgang zum Dacharbeitsstand dafür gesorgt, dass die Fahrleitung nur mit seiner Zustimmung unter Spannung gesetzt werden konnte. Dies wäre beispielsweise durch Einhängen eines personenbezogenen Vorhängeschlosses am Schalter oder an der mit dem Schalter gekoppelten Verriegelung am Aufgang zum Dacharbeitsstand oder durch die Verwendung von Schlüsselschaltern (mit jeweils einem Schlüssel pro Beschäftigtem) möglich gewesen. Grundsätzlich ist für die Sicherung bei Arbeiten im Bereich spannungsführender Teile vom Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese kann als Grundlage für die regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen genutzt werden.

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