Wer unüberlegt in gefährliche Prozesse eingreift, riskiert schwerwiegende Verletzungen. Das gilt besonders für Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Verrutschende Ladung, herunterfallendes Werkzeug oder ein schräg in der Presse positioniertes Werkstück stellen ernsthafte Unfallgefahren dar. Problematisch sind solche Situationen vor allem auch dann, wenn Menschen in solchen Situationen durch vorschnelles Handeln – zum Beispiel durch Nachfassen – den bereits laufenden Bewegungsprozess beeinflussen oder korrigieren wollen. Die Folgen solcher Korrekturversuche sind oft fatal.
Hier zwei typische Hergänge von Unfällen, wie sie sich in Mitgliedsunternehmen der VBG abgespielt haben:
- Zwei Beschäftigte haben eine Betonplatte vom Kabeltrog hochgenommen. Dabei ist dem einen die Platte aus der Hand gerutscht. Er versuchte, die Platte mit der Hand abzufangen, dabei hat er sich den Finger gequetscht.
- Ein Beschäftigter hat versucht, eine Säge zu starten. Diese ist ihm aus der Hand geglitten. Beim Versuch, sie zu fangen, ist sie ihm auf den linken Daumen gefallen und hat diesen eingequetscht.
In diesen beiden Fällen sind die Verletzungen zum Glück nicht besonders gravierend gewesen. Wenn aber beim Arbeiten mit Werkzeugmaschinen, wie Pressen, Dreh- und Fräs- oder Kreissägemaschinen, in den laufenden Arbeitsprozess eingegriffen wird, um einen Span zu beseitigen oder das Werkstück noch schnell in die richtige Position zu bringen, dann können die Verletzungen sehr schwer sein.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen aus präventiver Sicht erforderlich und sinnvoll sind, um solch ein Verhalten zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen
Wie kann eine Verhaltensänderung herbeigeführt werden? Der erste Schritt muss sein, so zu arbeiten, dass Gegenstände oder Arbeitsmittel nicht unbeabsichtigt in Bewegung gebracht werden können. Das heißt zum Beispiel:
- Ladung ausreichend sichern,
- Ablageflächen geeignet gestalten,
- Sicherheitseinrichtungen nutzen und
- Werkstücke vor der Bearbeitung richtig positionieren.
Durch Unterweisungen sind die Beschäftigten zum sicheren Arbeiten anzuleiten.
An zweiter Stelle steht der Versuch, die Unterweisungen dahingehend durchzuführen, dass die Betroffenen dadurch so trainiert werden, in den beschriebenen und anderen denkbaren Situationen richtig zu handeln.
Die Kernbotschaft muss grundsätzlich sein: „Sicherheit geht vor.“