Dacharbeitsstände sind heute in Buswerkstätten nicht mehr wegzudenken. Auf ihnen wird oft rund um die Uhr gearbeitet. Entsprechend wichtig ist es, die Beschäftigten bei allen Arbeitsprozessen bestmöglich gegen potenzielle Gefahren wie Abstürze oder Quetschungen zu schützen.
Dacharbeitsstände in Omnibuswerkstätten sind seit Jahren Standard in der Fahrzeuginstandhaltung, da sich immer mehr wichtige Komponenten auf dem Fahrzeugdach von Linienbussen befinden. Anfangs war es jeweils nur ein einzelner Dacharbeitsstand, der mobil oder fest installiert für ein Fahrzeug nachgerüstet wurde. Heute sind es oft ganze Dacharbeitsstandanlagen, die sich über mehrere Fahrzeugspuren erstrecken und erheblich länger als frühere Konstruktionen sind. Dadurch kann nun an mehreren Fahrzeugen pro Spur gearbeitet werden. Gerade bei Neubauten von Omnibuswerkstätten für Elektro-/Hybridbusse wird in der Regel der gesamte Instandhaltungsbereich mit Dacharbeitsständen versehen. Die technische Ausstattung solcher Dacharbeitsstandanlagen muss in allen Betriebszuständen sämtliche Sicherheitsanforderungen erfüllen, die den Beschäftigten ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Das gilt bei der Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge ebenso wie beim Auf- und Abrüsten des Dacharbeitsstands und natürlich während der eigentlichen Instandhaltungsarbeiten.
Sicherheitsabstand
Der Sicherheitsabstand zwischen einfahrendem Bus und der Dacharbeitsstandkonstruktion muss auf beiden Seiten mindestens 0,5 Meter betragen. Diese Forderung muss bis zu einer Höhe von zwei Metern gewährleistet sein.
Treppen zum Dacharbeitsstand
Auch der Zugang zur Dacharbeitsbühne muss für die Beschäftigten sicher möglich sein. Hierfür ist in der Regel eine Treppe vorgesehen. Diese muss bei der gleichzeitigen Nutzung des Dacharbeitsstands bis maximal fünf Personen mindestens eine Breite von 90 Zentimetern (gilt für neue Dacharbeitsstände ab 1. Oktober 2022) haben.
Auf Dacharbeitsständen wird mittlerweile rund um die Uhr gearbeitet, sodass die Beschäftigten vielfach über den Tag verteilt die Treppen nutzen müssen. Oft werden auch Werkzeuge oder Ersatzteile über die Treppe nach oben transportiert. Gerade bei längeren Dacharbeitsständen sind komfortable Treppenaufgänge auf beiden Seiten zu empfehlen. Dies erleichtert sowohl die Arbeitsabläufe in der Werkstatt als auch das Fluchtwegekonzept auf größeren Dacharbeitsstandanlagen. Ansonsten sind an ortsfesten Arbeitsbühnen Notabstiege erforderlich, wenn die Fluchtweglängen mehr als 35 Meter betragen oder wenn Arbeitsbühnenbereiche nur über das Fahrzeugdach zugänglich sind.
Sicherung gegen Absturz
Sämtliche Absturzkanten müssen an die unterschiedlichen Fahrzeuglängen angepasst werden und mit einer Absturzsicherung, zum Beispiel in Form eines Geländers, abgesichert sein. Einfache Absperrketten erfüllen nicht die Anforderungen an Absturzsicherungen im Gefahrenbereich. Absperrketten können vor dem Gefahrenbereich, mindestens zwei Meter von jeglicher Absturzkante entfernt, eingesetzt werden. So können Ketten beispielsweise verwendet werden, um einen Dacharbeitsstand schon an der Treppe generell zu sperren oder um gegebenenfalls ganze Arbeitsbereiche auf dem Dacharbeitsstand zu sperren.
Eine Absturzsicherung ist auch für die Bereiche von Fahrzeugfront und -heck erforderlich. Hier haben sich in Längsrichtung verschiebbare Geländer, die zusätzlich klappbar oder in der Höhe verschiebbar sind, zur Anpassung an die unterschiedlichen Fahrzeuglängen bewährt.
Bei längeren Dacharbeitsständen für mehrere Fahrzeuge ist zu bedenken, dass auch die Bereiche zwischen den Fahrzeugen mit Absturzsicherungen gesichert sein müssen.
Das Gleiche gilt für mehrspurige Dacharbeitsstände, wenn von den Bühnen aus an zwei Seiten gearbeitet werden kann. Ist eine Spur nicht mit Fahrzeugen besetzt, muss auch hier die Sicherung gegen Absturz erfolgen.
Vielfach variabel
Bei der Konzeption der in vielen Bereichen variabel anpassbaren Absturzsicherung ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt gegen Absturz gesichert sind. So muss es beispielsweise möglich sein, aus einem gesicherten Bereich heraus die Geländer im Bereich von Fahrzeugfront oder Fahrzeugheck zu verschieben, zu klappen oder zu stecken.
Der Spalt zwischen der Standfläche auf der Dacharbeitsbühne und dem Bus sollte grundsätzlich so schmal wie möglich (höchstens 0,2 Meter breit) ausgeführt werden.
Um die Einfahrt der Busse zu erleichtern, haben sich Dacharbeitsbühnen mit flexibler Spaltüberbrückung bewährt, die nach der Einfahrt des Fahrzeugs an das Fahrzeug variabel und automatisiert herangefahren oder -geklappt werden können.
Notfall- und Brandschutzkonzept
Gerade bei großen komplexen Dacharbeitsstandanlagen ist eingehend zu prüfen, ob in allen Betriebszuständen des Dacharbeitsstands immer der sichere Fluchtweg für die Beschäftigten gewährleistet ist und ob die maximalen Fluchtweglängen eingehalten werden.
Auch der Brandschutz muss auf der Dacharbeitsstandebene gewährleistet sein. Dazu gehört unter anderem die schnelle Erreichbarkeit von Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen.
Das Gleiche gilt für die schnelle Erreichbarkeit von Erste-Hilfe-Material und gegebenenfalls Rettungsgeräten und -transportmitteln.
Arbeitsplätze und Lagerflächen
Bei der Planung von Dacharbeitsständen sollte aus ergonomischen und ökonomischen Gesichtspunkten auch an Freiflächen für Ersatzteile und Arbeitsmittel gedacht werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Arbeitsplätze mit Werkbänken auf der Bühnenebene sinnvoll. Unnötige Auf- und Abstiege, die Zeit kosten und auch ein Unfallrisiko in sich bergen, können so vermieden werden. Beim Beleuchtungskonzept der Arbeitsplätze sind die Bereiche sowohl auf dem Dacharbeitsstand als auch unterhalb der Arbeitsbühne bei eingestellten Fahrzeugen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Heizungsanlagen und insbesondere für den ausreichenden Abstand von Deckenheizstrahlern zu den Beschäftigten auf dem Dacharbeitsstand.
Krananlage
Die Batteriepacks von Elektrobussen wiegen aktuell bis zu 500 Kilogramm und sind somit händisch nicht mehr zu bewegen. Eine Krananlage ist für diesen Arbeitsbereich unumgänglich. Bevorzugt werden hier kleine Portalkrananlagen eingesetzt, um Dachkomponenten bei der Instandhaltung sicher bewegen zu können. Der Freiraum oberhalb des Dacharbeitsstands ist hinreichend zu bemessen, damit Fahrzeugteile ausreichend angehoben und auch sicher über die Absturzsicherungen geführt werden können. Gegebenenfalls müssen dafür auch zusätzliche Traversen eingesetzt werden.
Fazit
Bei der Planung neuer Dacharbeitsstände sind viele Aspekte für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen, die für alle möglichen Betriebszustände garantiert sein müssen. Eine bestmögliche Ausstattung beim Zugang und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze ist eine lohnende Investition für die Beschäftigten und für deren Arbeitsprozesse.
Drei Fragen an den Experten
Wann wird ein Dacharbeitsstand in der Omnibuswerkstatt benötigt?
Ein Dacharbeitsstand ist erforderlich, sobald regelmäßig auf den Dächern wiederkehrende Arbeiten ausgeführt werden. Dies ist heute bei neuen Fahrzeugen mit entsprechender Klimaanlagentechnik auf dem Dach gegeben. Generell auch bei Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasbussen.
Wie viele Dacharbeitsstände braucht man in einer Werkstatt?
Das hängt von der Größe der Werkstatt und des Fuhrparks ab. Aufgrund der neuen alternativen Antriebe ist jedoch tendenziell davon auszugehen, dass mehr Dacharbeitsstände gebraucht werden. Bei Neubauplanungen sollte man eine ausreichende Anzahl vorsehen oder zumindest den erhöhten Platzbedarf berücksichtigen. Hilfestellungen geben hier die VDV-Schriften 823 und 827.
Sind besondere Unterweisungen für Beschäftigte auf Dacharbeitsständen erforderlich?
Ein klares Ja! Es muss eindeutig geregelt sein, wann und unter welchen Bedingungen ein Dacharbeitsstand betreten werden darf. Dazu gehört auf jeden Fall eine entsprechende Einweisung für das Personal. Dabei muss die fachgerechte und gefahrlose Benutzung des Dacharbeitsstands inklusive sämtlicher Absturzsicherungen erklärt und praktisch geübt werden.