Betriebshofmanagement – Mehr Raum für neue Technologien

Verkehrsunternehmen bestellen inzwischen häufig Elektro- und Brennstoffzellenbusse, manche Unternehmen betreiben mittlerweile auch kleinere Flotten dieser Fahrzeuge. Für Busse mit alternativen Antrieben ist eine Anpassung der Infrastruktur auf dem Betriebshof notwendig.

Fahrzeuge mit alternativen Antrieben benötigen auf dem Betriebshof eine andere Infra­­struktur als Busse mit Verbrennungsmotor. So ist vor Ort eine Ergänzung der Ladeinfrastruktur beziehungsweise die Einrichtung von Wasserstofftankstellen oder eine Trafostation erforderlich. Der dafür nötige Platz ist jedoch, insbesondere auf vielen Betriebshöfen in eng gebauten Städten, oft nicht vorhanden. In diesen Fällen ist häufig ein Neubau auf einer größeren Fläche sinnvoll, was aus politischen und finanziellen Gründen aber auch nicht immer realisierbar ist.

Mehr Platz notwendig

Grundsätzlich sind auf Betriebshöfen und insbesondere auch in Werkstätten für Busse mit alternativen Antrieben alle bisher gültigen Vorschriften, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, zu beachten. Hier sind unter anderem Abmessungen für Verkehrs- und Fluchtwege geregelt, die im März 2022 angepasst und verändert wurden. War es früher üblich, die Fahrzeuge sehr eng aufzustellen, geht man aus Gründen des Brandschutzes inzwischen zu kleineren Abstelleinheiten über. In der Branche wird derzeit ein Brandschutzabschnitt mit maximal 25 Bussen diskutiert. Im Falle eines Brands sollten so nicht mehr als zehn bis 20 Prozent der Flotte in Mitleidenschaft gezogen werden. Das führt dazu, dass mehr Aufstellfläche benötigt wird. Auch die zusätzliche Ladeinfrastruktur benötigt Platz. Zudem sind die Flucht- und Rettungswege sowie die Verkehrswege gemäß den geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (siehe auch Artikel „Anforderungen an Arbeitsstätten: Technische Regeln überarbeitet“ in dieser Ausgabe) zu planen. Die Verkehrswege sind so anzulegen, dass bei seitlich angebrachten Ladesteckern noch die erforderliche Durchgangsbreite von einem Meter verbleibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in den Abstellanlagen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, was die Mitnahme von Reinigungsmitteln auf einem kleinen Transportwagen erfordert.

Großer Busbahnhof, in dem die Fahrzeuge in Reih und Glied abgestellt sind. Beim Abstellen der Fahrzeuge ist auf ausreichende Durchgangsbreiten zu achten.
Beim Abstellen der Fahrzeuge ist auf ausreichende Durchgangsbreiten zu achten.

Gesicherte Ruhefläche

Da sich die Situation auf den Betriebshöfen ändert, sind neben der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auch angepasste Unterweisungen der Beschäftigten erforderlich. Es hat sich bewährt, sämtliche Planungen mit den zuständigen Behörden, der Berufsgenossenschaft sowie anderen Institutionen wie etwa der Feuerwehr abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die gesicherte Ruhefläche (Havariefläche, Quarantäneplatz). Diese ist dazu bestimmt, einen Bus mit einer potenziell beschädigten Lithium-­Ionen-Batterie so abzustellen, dass im Falle eines zeitlich verzögerten Fahrzeugbrands ein Übergreifen des Feuers auf Fahrzeuge oder Gebäude in der Nähe verhindert wird. Die gesicherte Ruhefläche ist außerdem so zu sichern, dass eventuell austretende Betriebsstoffe der Batterie nicht in den Boden gelangen. Darüber hinaus müssen alle durch Unfall beschädigten Busse bis zur Beseitigung des Schadens thermisch überwacht werden. Denn die Gefahren, die von schadhaften Hochvoltsystemen und Batterien ausgehen, sind nicht zu unterschätzen.

Brennstoffzellenbusse betanken

Auch bei der Verwendung von alternativen ­Antrieben ist der Kraftstoffvorrat für mehrere Tage mit einzuplanen.
Auch bei der Verwendung von alternativen ­Antrieben ist der Kraftstoffvorrat für mehrere Tage mit einzuplanen.

Werden Brennstoffzellenbusse auf dem Betriebshof abgestellt, so ist in der Regel auch eine Tankstelle erforderlich. Hier ist es wichtig, mit der richtigen Menge an Wasserstoff zu planen. Derzeit sind meist nur wenige Brennstoffzellenbusse im Einsatz, sodass die Herstellung von Wasserstoff vor Ort beziehungsweise die Komprimierung von Wasserstoff aus angelieferten Trailern für den Betrieb der Busse ausreicht. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob lediglich eine Wasserstofffüllanlage vorhanden sein soll oder ob eine Wasserstofftankstelle erforderlich ist. Handelt es sich um eine Tankstelle, erfolgt die Produktion des Wasserstoffs in der Regel vor Ort, zum Beispiel durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien. Sollen jedoch ganze Fahrzeugflotten versorgt werden, ist gegebenenfalls eine Zuführung von Wasserstoff, zum Beispiel durch eine Pipeline, erforderlich. Auch ist in diesem Fall zu bedenken, dass ein Treibstoffvorrat auf dem Betriebshof vorhanden ist, der für zwei oder drei Tage ausreicht – so wie es heute auch bei Bussen mit Dieselantrieb der Fall ist.

Die Bedingungen für die Lagerung von größeren Mengen an Wasserstoff auf Betriebshöfen sind bereits bei der Planung zu beachten. Diese startet mit dem Erlaubnisverfahren nach Paragraf 18 der Betriebssicherheitsverordnung. Voraussetzung für das weitere Vorgehen ist eine Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Wird eine Wasserstofffüllstation geplant beziehungsweise werden am Standort mehr als drei Tonnen Wasserstoff gelagert, so sind zusätzlich ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (­BImSchG) und ein Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung erforderlich.

Betriebshofmanagement

Bei der Planung ist außerdem zu berücksichtigen, dass der neue beziehungsweise der geänderte Betriebshof auch unter Kostengesichtspunkten effektiv betrieben werden kann. Hierfür sind intelligente Software-Lösungen für ein Betriebshofmanagement notwendig. Diese sollten entsprechende Anforderungen für einen reibungslosen Betriebsablauf berücksichtigen.

Dazu zählen unter anderem:

  • die automatische Zuweisung eines verfügbaren Ladeplatzes,
  • die intelligente Ladung von Batterien, damit diese zur Ausfahrt vollständig geladen sind,
  • die Standardschnittstellen nach VDV-­Schriften (Verband Deutscher Verkehrs­unternehmen e. V.) für Programme zur Fahr- und Dienstplan­gestaltung, zum Lademanagement, zur Personalplanung und zum Betriebsleitsystem.

Auch sind hier bereits die Schnittstellen für die Infrastruktur des Betriebshofs zu planen. Die Anforderungen an die Infrastruktur sind in vielen Fällen nicht leicht zu realisieren. Hier ist es nötig, dass vonseiten der Städte und Kommunen der erforderliche Platz zur Verfügung gestellt wird. Ebenso wichtig ist es, dass neben Fahrzeugen auch die Infrastruktur gefördert beziehungsweise ertüchtigt wird, denn nur so kann die politisch geforderte Verkehrswende umgesetzt werden. Aufgrund der Ziele und des Wunschs der Politik, den ÖPNV zu stärken, ist eine nachhaltige Unterstützung der Verkehrsunternehmen erforderlich. Es ist absehbar, dass dafür mehr finanzielle Mittel und mehr Personal erforderlich sein werden.

Drei Fragen an den Experten

Was muss bei der Umstellung auf neue Technologien umgebaut werden?

Das sind die Werkstätten und die ­Abstellanlagen, um die Lade­möglichkeiten zu schaffen. Vor allem während des laufenden Betriebs ist das besonders schwierig und erfordert Zwischenlösungen.

Welche Maße muss die ge­sicherte Ruhefläche haben?

Von der Berufsgenossenschaft wird ein Abstand von mindestens zehn Metern um den Bus herum empfohlen.

Werden die ­Verkehrs­unterneh­men digitaler?

Ja, denn nur mit intelligenter ­Software lassen sich die Abläufe steuern. Dabei ist zu beachten, dass dafür auch Fachpersonal erforderlich ist, das ­insbesondere in kleineren ­Unternehmen noch nicht vorhanden ist.

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