Abbiegeunfälle – Gefahren im toten Winkel erkennen

Wenn Lkw oder Busse innerorts abbiegen, kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit zu Fuß Gehenden, Rad- und Rollerfahrenden. Diese befinden sich oft im toten Winkel, wo sie leicht übersehen werden können. Ab Mitte 2024 müssen deshalb alle neuen Lkw und Busse mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet werden.

Laut Statistischem Bundesamt wurden in den ersten zwei Monaten dieses Jahres deutlich mehr Menschen im Straßenverkehr getötet oder verletzt als im gleichen Zeitraum des letzten Jahres. Allein im Februar kamen auf deutschen Straßen 151 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die Zahl der Verletzten stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 27 Prozent auf 20.600 Personen. Rund ein Viertel aller Unfallopfer im innerörtlichen Straßenverkehr sind Radfahrende. Genau wie zu Fuß Gehende werden sie oft von abbiegenden Fahrzeugen erfasst, wenn sie sich im toten Winkel befinden.

Die Politik hat inzwischen auf dieses Problem reagiert. Laut EU-Verordnung gilt für Busse und Lkw seit dem 6. Juli 2022, dass alle neuen EU-­Typgenehmigungen mit Abbiegeassistenten auszurüsten sind. Ab Juli 2024 gilt dies für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Auch Assistenzsysteme, die den Raum vor und hinter dem Fahrzeug überwachen, sind dann verpflichtend. Die Verordnung zielt darauf ab, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr durch modernste Sicherheitstechnologien als Standard-Fahrzeug­ausstattung deutlich zu verringern. Die Systeme sind eine wertvolle Hilfe, geben sie doch den Fahrerinnen und Fahrern zusätzliche Hilfestellungen in schwierigen Fahrsituatio­nen. Nachrüstbare Abbiegeassistenzsysteme sollen es ermöglichen, zu Fuß Gehende und Rad- und Rollerfahrende frühzeitig zu entdecken, Fahrerinnen und Fahrer zu warnen und so Abbiegeunfälle zu verhindern. 

Förderung für Nachrüstsysteme

Das Modul erkennt Radfahrende
Dieses Modul erkennt die Radfahrenden.

Bereits seit 2020 wird zudem die Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen vom Bund gefördert (siehe auch Infokasten). Werden Fahrzeuge neu angeschafft oder mit Assistenzsystemen, die die Sicherheit beim Fahren erhöhen, nachgerüstet, sind Zuschüsse durch Förderprogramme grundsätzlich möglich. Auch verschiedene Bundesländer bieten Förderungsmöglichkeiten an. 

Verschiedene Technologien

Es gibt unterschiedliche Ansätze, Abbiege­unfälle zu verhindern. Dazu werden folgende ­Typen von Abbiegeassistenzsystemen eingesetzt:

  • kamerabasierend,
  • radarbasierend,
  • softwarebasierend oder
  • eine Kombination aus Kamera, Radar und Software

Bei software- oder radarbasierten Systemen überwacht die Software der Abbiegeassistenten in Linien­bussen kontinuierlich mittels Sensoren den Bereich vor und neben dem Fahrzeug. Erkennt das System nun eine Person oder eine andere Gefahr, wird das Fahrpersonal durch ein akustisches und optisches Warnsignal auf die Gefahr einer Kollision im toten Winkel hin­gewiesen.

Hilfreiche Kamerasysteme

Dem Fahrpersonal wird die Gefährdung angezeigt.
Hier wird die Gefährdung dem Fahrpersonal angezeigt.

Kamerasysteme erweitern durch Kamera-Monitor-Lösungen das Blickfeld der Fahrenden. Beim Solobus werden vier Kameras eingesetzt. Sie ermöglichen einen 360-Grad-Rundumblick auf die komplette Umgebung. Bei einem Gelenkbus geben drei Kameras einen 270-Grad-Überblick links und rechts seitlich des Hinterwagens sowie nach hinten. Eine Frontkamera ist je nach Modell unterhalb beziehungsweise oberhalb der Windschutzscheibe montiert, die beiden Seitenkameras oberhalb der Seitenscheiben. Eine Heckkamera befindet sich analog zur heutigen Rückfahrkamera im Bereich der Heckscheibe. Durch dieses System können Personen oder andere Hindernisse auch in Bereichen wahrgenommen werden, die sonst vom Fahrpersonal nicht einsehbar sind. Somit erhöht das System die Verkehrssicherheit, da Kollisionsgefahren erkannt und Unfälle vermieden werden können.

Beim Anfahren eingeschaltet

Das Kamerasystem eines großen Herstellers hat beispielsweise folgende Parameter: Es ist beim Anfahren automatisch bis zu einer Geschwindigkeit vom 35 km/h eingeschaltet. Bei höheren Geschwindigkeiten schaltet es sich aus, aktiviert sich jedoch von allein wieder, wenn der Blinker gesetzt wird. Bei sinkender Geschwindigkeit schaltet sich das System ab 32 km/h ebenfalls wieder selbstständig ein.

Hohes Risiko von Wegeunfällen

Beschäftigte von Verkehrsunternehmen sind besonders von Gefährdungen im Straßenverkehr betroffen. Das gilt sowohl bei betrieblichen Fahrtätigkeiten im Linienverkehr oder bei innerbetrieblichen Materialtransporten als auch – wie für fast alle Beschäftigten – auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück.

Gerade auf dem Arbeitsweg sind Beschäftigte der Branche ÖPNV/Bahnen überdurchschnittlich häufig von Unfällen betroffen. Die Gründe hierfür können zum Beispiel sogenannte geteilte ­Dienste sein, die die Fahrtenhäufigkeit erhöhen. Hinzu kommt die Lage von Dienstbeginn und -ende in extremen Tagesrandlagen, verbunden mit der Notwendigkeit, auch bei ungünstigsten Bedingungen pünktlich am Dienstort einzutreffen. Vor dem Hintergrund der Unfallzahlen und damit entstehender Ausfallkosten in den ­Unternehmen sind Präventionsmaßnahmen auch finanziell lohnend. Die VBG bietet für unterschiedliche Zielgruppen Fahrsicherheitstrainings, insbesondere für Pkw und Motorrad, aber auch ein Fahrrad-Fahrtraining für alle Versicherten an. Ziel ist es, die Teilnehmenden für kritische Situationen zu sensibilisieren und sie zu befähigen, diese konkret zu beherrschen.

Gutscheine für Fahrtrainings

Speziell an Fahrerinnen und Fahrer, die beruflich unterwegs sind, richten sich zwei Sicherheitsprogramme (SHP): die Fahrtrainings „SHP Linienbus“ und „SHP Kleintransporter- und Kleinbus“. Werden solche Trainings nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt, können sie von der VBG bezuschusst werden. Die Zuschüsse werden in der Regel auf Antrag bei der VBG in Form von Trainingsgutscheinen gewährt. Die VBG engagiert sich stark für die Verkehrssicherheitsarbeit in den Mitgliedsunternehmen, berät dazu und gibt Handlungshilfen heraus.

Ausblick

Heutige Abbiegeassistenzsysteme sind technisch fortgeschritten, jedoch ist immer zu prüfen, ob für Nachrüstlösungen entsprechende Freigaben vorliegen und auf den Fahrzeugtyp anzupassen sind. Sinnvoll ist auch die gleichzeitige Nutzung von weiteren Assistenzsystemen, zum Beispiel:

  • Notbremsassistent
  • Spurhalteassistent
  • Elektronisches Stabilitätsprogramm
  • Rückfahr-Assistenzsysteme
  • Automatische Feststellbremse
  • Spurwechselassistent
  • Aufmerksamkeitsassistent
  • Abstandsregeltempomat
  • Seitenwindassistent

Weiter ist damit zu rechnen, dass ab 2023 die Vorgaben für bestimmte Assistenzsysteme noch verschärft werden, zum Beispiel durch deutlich stärkere automatische Bremsfunktionen als Reaktion auf das Detektieren stehender Objekte. Außerdem könnten die neuen Bestimmungen auch die Bedingungen einschränken, unter denen die Notbremsassistenten ausgeschaltet werden können. Denn: Einmal ausgeschaltet, werden die Systeme dann nach 15 Minuten automatisch wieder aktiviert. Nicht alle dieser Systeme lassen sich nachrüsten, bei einer Neubeschaffung sollte aber die sinnvolle Einsatzmöglichkeit geprüft werden, denn im Straßenverkehr sind überproportional viele und vor allem schwere Unfälle zu verzeichnen, die es zu vermeiden gilt. 

Mittels Abbiegeassistenten zum Nachrüsten kann man besser Gefahren im Toten Winkel erkennen.

Beispiel für einen Abbiegeassistenten zum Nachrüsten

  1. Zwei Kameras überwachen tote Winkel.
  2. Zwei LCD-Displays werden links und rechts an der Windschutzscheibe angebracht. Sie warnen den Fahrer beim Abbiegevorgang optisch.
  3. In der Mitte der Windschutzscheibe wird die Frontkamera installiert. In dem Gehäuse befinden sich auch Systemplatine und Lautsprecher für akustische Warntöne.
  4. Die kleine Displayeinheit wird im Cockpit integriert und zeigt wichtige Informationen in Echtzeit.

Drei Fragen an den Experten

Ist es sinnvoll, Assistenzsysteme auch bei Bussen im ÖPNV einzusetzen?

Ja, denn insbesondere Abbiegeassistenten und Kollisionswarner unterstützen ­Fahrer und Fahrerinnen ganz erheblich und reduzieren auch Stress beim Fahren.

Sollen und können Fahrzeuge mit Assistenzsystemen nachgerüstet werden?

Bei jüngeren Fahrzeugen lohnt es sich auf jeden Fall. Wenn möglich sollten die Nachrüstlösungen vom Hersteller genutzt werden.

Was können Unternehmen noch für die Verkehrssicherheit tun?

Wichtig ist, das Thema systematisch in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zu bearbeiten und darauf basierend ­Maßnahmen abzuleiten. Auf der verhaltensbezogenen Ebene bezuschusst die VBG im Rahmen des Gutscheinverfahrens für Fahrsicherheitstrainings sehr erfolgreich auch Sicherheits­trainings für Linienbusfahrer. Es hilft, Unfälle zu vermeiden und kann dazu beitragen, den Verbrauch der Fahrzeuge zu senken.

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