Angesichts der Zunahme von Elektromobilität und einer wachsenden Zahl von Fahrzeugen mit Hochvoltantrieb wächst das Risiko von Bränden und Umweltschäden durch beschädigte Batterien deutlich. Sogenannte gesicherte Ruheflächen (oder Havarieflächen) sind hier das geeignete Mittel, um weitere Schäden zu vermeiden.
Mit zunehmender Elektrifizierung wächst der Bedarf an geeigneten Havarieplätzen und Notfallkonzepten. Eine gesicherte Ruhefläche für Elektrobusse spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit auf Betriebshöfen von Verkehrsunternehmen. Eine der Hauptgefahren bei Elektrobussen sind unentdeckte Schäden an Hochvoltbatterien, die häufig nach Unfällen oder technischen Defekten auftreten. Diese Defekte können zu einer verzögerten Entzündung (thermischer Durchgehprozess) führen – manchmal erst Stunden oder Tage nach dem Schadensereignis. Ein gleichzeitiges Brandrisiko für Gebäude, Infrastruktur und Menschen erfordert daher, die betroffenen Fahrzeuge gezielt und risikominimiert abzustellen.


Von Unfallversicherungsträgern wird der Begriff „gesicherte Ruhefläche“ verwendet. Als Standard in der Branche werden hingegen meist die Begriffe „Quarantänefläche“ oder „Havariefläche“ genutzt. Diese unterliegen derzeit keinen weiteren Regelungen zu Störfällen. Deshalb soll dieser Artikel einen differenzierten und praxisnahen Überblick zum Thema „Gesicherte Ruhefläche von Elektrobussen“ unter Berücksichtigung aktueller technischer, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen sowie Erfahrungen aus Betrieb und Brandschutzmanagement bieten. Neben der VDV-Schrift 825 (Weblink auf Seite 6) gibt es momentan nur allgemeine Regeln zu diesem Thema. Jedoch sind insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien zu beachten.
Anforderungen an Standort und Gestaltung
Der Havarieplatz muss im Freien angelegt werden, entfernt von Schutz- und Nutzflächen wie Trinkwasserzonen und öffentlichen Orten. Die Fläche muss flüssigkeitsundurchlässig gestaltet sein, da sowohl auslaufende Stoffe aus Akkus als auch kontaminiertes Löschwasser aufgefangen und kontrolliert entsorgt werden müssen. Eine Entwässerung darf nicht in Oberflächengewässer führen. Stattdessen müssen Auffang- und Ableitsysteme nach den gesetzlichen Vorgaben installiert werden. Die Fläche ist baulich gegen unbefugten Zutritt und Fremdbrandlast abzusichern, mit klarer Kennzeichnung und Zugangsschutz. Dieses ist allerdings auf Bestandsflächen derzeit nur schwer zu realisieren, da es durch Elektrobusse häufig zu einer Verdichtung des Fahrzeugbestands auf den Betriebshöfen kommt. Aber dennoch ist durch die Einführung der Elektromobilität auch hier ein Umdenken erforderlich, denn die Veränderungen der Technik müssen eine Anpassung der Infrastruktur zur Folge haben. In diesem Fall heißt das für Verkehrsunternehmen zwingend, dass größere und geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Unbedingt erforderlich ist eine gesicherte Ruhefläche, die rund um die Uhr temperaturüberwacht ist.
Ausreichende Abstände
Für abgestellte Elektrobusse ist ein Mindestabstand von zehn Metern zu Gebäuden, anderen Fahrzeugen und brennbaren Materialien vorgeschrieben. Bei mehreren Fahrzeugen empfiehlt sich eine Abtrennung in Brandabschnitte, um im Ernstfall eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Zufahrt muss für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungskräfte problemlos möglich sein – einschließlich ausreichend großer Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gemäß lokalen Feuerwehrmerkblättern. Die Löschwasserversorgung muss im unmittelbaren Umfeld mit einer Mindestleistung von 800 Litern pro Minute gewährleistet sein.
Automatischer Alarm
Die Risiken lassen sich durch Videoüberwachung und Wärmebildkameras minimieren, die auf eine ständig besetzte Leitstelle aufgeschaltet werden. Moderne Systeme erlauben direkte Überwachung von Zelltemperaturen und Zellspannungen über Schnittstellen zum Batteriemanagementsystem des Fahrzeugs. So können Frühwarnzeichen erkannt und eine automatisierte Alarmierung bei Gefahr aktiviert werden. Zusätzlich sind regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen vorzusehen. Ein solcher Platz ist nicht nur für Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb wichtig. Bei multifunktionaler Nutzung eignet er sich zum Beispiel auch zum Ablassen von Wasserstoff aus den Tanks von H₂-Bussen und gegebenenfalls auch zur Untersuchung von Leckagen.
Eine wertvolle Hilfestellung findet sich auch in der VDV-Schrift 825 „Anforderungen an Betriebshöfe und Werkstätten beim Einsatz von Linienbussen mit sauberen und/oder emissionsfreien Antrieben“. Weitere Hilfestellungen sind auch im „Leitfaden Elektromobilität“ der VBG zu finden.
- Eine Nutzung der Fläche als normale Abstellfläche ist zulässig, solange keine havarierten Fahrzeuge dort abgestellt werden müssen.
- Ergänzend sollten Überwachungsmöglichkeiten eingerichtet werden, um Brände frühzeitig zu erkennen.
- Zusätzliche bauliche Maßnahmen in Form von Brandschutzwänden können die Ausbreitung von Feuer vermeiden.
- In der Nähe ist der Zugang zu einem Hydranten zu gewährleisten.
- Untergrund mit nicht brennbaren und versiegelten Flächen zum Auffangen austretender Betriebsstoffe bzw. zur Rückhaltung kontaminierten Lösch- und Regenwassers ist erforderlich.
Havariekonzept
Alle Beteiligten – Betreiber, Feuerwehr, Hersteller, Versicherer – sollten sich auf ein Havariekonzept verständigen. Das Personal muss regelmäßig geschult werden, um Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Kennzeichnung der Fläche und der abgestellten Busse mit Daten zu Halter, Einsatznummer und Abholtermin ist wichtig für den organisatorischen Ablauf. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, wie der Betriebshof angebunden ist. Insbesondere ein oder zwei Notausfahrten sollten vorhanden sein.
Brandabschnitte
Praktische Beispiele aus deutschen Städten zeigen, dass die Trennung von Brandabschnitten durch Wände oder Abstand das Schadenspotenzial stark reduziert. Die Erfahrungen aus Busbränden unterstreichen, wie elementar die Planung eines ganzheitlichen Betriebshofmanagements ist. Neu- und Umbaumaßnahmen müssen immer im Kontext der E-Bus-Infrastruktur und der höheren Anforderungen an Brandschutz und Löschwassermanagement betrachtet werden. Grundsätzlich ist es ungünstig, auf größeren Betriebshöfen mehr als 20 Fahrzeuge in einem Brandabschnitt zusammenzufassen. Bei kleineren Höfen sollten es jeweils nicht mehr als 20 Prozent der Fahrzeugflotte sein. Dieses wird auch vermehrt von Schadensversicherern gefordert. Brandschutzkonzepte müssen immer individuell auf die örtlichen Gegebenheiten und die betrieblichen Abläufe abgestimmt sein.
Drei Fragen an den Experten
Ist eine gesicherte Ruhefläche wirklich notwendig?
Ja, darauf kann nicht verzichtet werden. Insbesondere Fahrzeuge mit unklarem Batteriezustand nach Unfällen sind hier vorläufig abzustellen.
Was aber, wenn kein Platz für eine gesicherte Ruhefläche vorhanden ist?
Es ist sicherlich schwierig, im Einzelfall eine geeignete Fläche zu finden, dennoch kann darauf nicht verzichtet werden. In jedem Falle ist ein Notfallkonzept nötig.
Was ist beim Neubau zu beachten?
Vor allem sollte das Grundstück groß genug sein, um die gesicherte Ruhefläche mit einplanen zu können. Leider wird Verkehrsunternehmen nicht immer ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt.












