Gewalt ist ein großes Thema für die Verkehrsunternehmen. Bei der VBG ist jeder zehnte meldepflichtige Arbeitsunfall in der Branche ÖPNV/Bahnen ein Gewaltereignis. Die Anzahl der in den Unternehmen erfassten Ereignisse ist größer, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein, da viele Beschäftigte durchlebte Ereignisse nicht melden. Da konventionelle Maßnahmen die Ereignisse nicht verhindern, denken viele Unternehmen über den Einsatz von Bodycams nach.

In der Branche ÖPNV/Bahnen hat die Gewalt gegen Beschäftigte in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das Consulting-Unternehmen Kienbaum hat zwischen März 2024 und Dezember 2025 im Rahmen der Studie „Gewalt gegen Bahnbeschäftigte“ zwei groß angelegte Befragungen in Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt. Dabei gaben über 85 Prozent der 2.000 befragten Beschäftigten an, sie hätten in den vergangenen zwölf Monaten verbale Gewalt erlebt. Mehr als ein Fünftel berichteten von körperlichen Angriffen durch Fahrgäste.
In den Verkehrsunternehmen werden derzeit Vorkehrungen getroffen, um die Beschäftigten besser vor Übergriffen zu schützen. Die entsprechenden Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und berücksichtigen die Tätigkeiten mit Kundenkontakt sowie die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten. Trotzdem kommt es immer wieder zu Übergriffen auf die Beschäftigten. Besonders betroffen sind Mitarbeitende des Prüfdienstes einschließlich des Zugbegleitdienstes, des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes, des Fahrpersonals und die Beschäftigten in den Kundenzentren.
Erhöhte Gewaltbereitschaft
Viele Personen in den betroffenen Bereichen erleben eine zunehmende Gewaltbereitschaft und fühlen sich dadurch unsicher. Dabei spielen sowohl die tatsächliche Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsempfinden eine Rolle. Dazu tragen teils erschütternde Vorfälle in jüngster Vergangenheit bei. Wie können Verkehrsunternehmen dieser Gewaltbereitschaft begegnen und ihr Personal wirksam schützen?
Klassische Schutzmaßnahmen wie die Beseitigung der Gefahr oder eine räumliche Trennung zwischen Gefahrenquelle und Beschäftigten lassen sich bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt nur begrenzt umsetzen. Die Branche ist deshalb auf der Suche nach passenden Möglichkeiten, die Sicherheit für die Beschäftigten, aber auch für die Fahrgäste sicherzustellen.
Einsatz von Bodycams
Ein möglicher Ansatz ist die Erweiterung der bestehenden Maßnahmen zur Gewaltprävention um den Einsatz von Bodycams. Diese eignen sich unter anderem für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst, bei Servicetätigkeiten in Stationen oder bei Fahrscheinkontrollen. Von den Befragten in der Gewaltstudie waren 9,4 Prozent derjenigen, die in ihrem Arbeitsalltag Fahrscheine kontrollieren, mit Bodycams ausgestattet. Die Ausrüstung der Beschäftigten mit Bodycams kann eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Gefährdungen sein.
Chancen und Risiken
Erfahrungen und Zahlen zeigen, dass Bodycams, richtig eingesetzt, deeskalierend wirken und die Anzahl der Übergriffe reduzieren können. Dies bestätigen erste Auswertungen mehrerer Verkehrsunternehmen. Bodycams machen der gegenüberstehenden Person ihr eigenes Handeln bewusst und können die Hemmschwelle für Übergriffe erhöhen. Im Idealfall entschärfen die Geräte so potenziell eskalierende Situationen. Beschäftigte, die mit einer Bodycam ausgestattet wurden, berichten von positiven Effekten. Sie fühlen sich sicherer, haben das Gefühl, dass die Kamera durch das bloße Tragen deeskalierend wirkt und die Fahrgäste mehr Respekt zeigen. Das gilt allerdings nicht für Fahrgäste, die generell ein besonders hohes Aggressionspotenzial haben. Erfahrungen mit der Videoüberwachung in Stationen und Fahrzeugen zeigen, dass sich gewaltbereite Personen von einer Videoaufzeichnung nicht abschrecken lassen. Deshalb gilt: Auch beim Einsatz von Bodycams sind das Verhalten und das Auftreten der Beschäftigten wichtig und können mitentscheidend dafür sein, ob eine Situation eskaliert oder nicht.
Einführung und Datenschutz
Bei Einführung von Bodycams sind die Einsatzgebiete, die zu erwartenden Gefährdungen, die geltenden Regelungen und die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Viele Aufgaben in Verkehrsunternehmen, zum Beispiel das Prüfen von Fahrausweisen oder das Durchsetzen von Sicherheit und Ordnung sowie des Hausrechts, bedeuten Tätigkeiten mit einem erhöhten Konfliktpotenzial. Dafür müssen die Beschäftigten eine solide Grundausbildung und eine der Tätigkeit angemessene Ausrüstung erhalten. Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob diese Tätigkeiten allein oder im Team durchgeführt werden.
Wird der Einsatz von Bodycams geplant, spielt auch der Datenschutz eine wichtige Rolle. Denn eine Bodycam-Aufnahme berührt regelmäßig das Recht am eigenen Bild der gefilmten Personen und deren Schutz der Privatsphäre. Die Nutzung einer Bodycam durch Beschäftigte der Verkehrsunternehmen ist deshalb von rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Der Einsatz von Bodycams hängt vor allem davon ab, ob
- andere Maßnahmen, wie der Einsatz von mehr Personal, unter angemessenen Bedingungen möglich sind,
- es dafür einen legitimen Grund gibt (zum Beispiel der Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder Prävention von Straftaten),
- die Kamera nur anlassbezogen eingesetzt wird,
- die Fahrgäste informiert wurden und
- der Einsatz verhältnismäßig ist.
Das bedeutet: Die Kamera darf nicht einfach dauerhaft zur allgemeinen Kontrolle laufen. Ob neben Bilddaten auch der Ton aufgezeichnet werden darf, ist gesondert zu prüfen und zu regeln.
Technische Voraussetzungen der Bodycam

Bodycams müssen dem Einsatzzweck entsprechend ausgestattet sein. Sie sollten manipulationssicher, robust befestigt und einfach bedienbar sein. Auch Akkulaufzeit und Tragekomfort sowie eine sichere Datenübertragung sind bei der Auswahl zu berücksichtigen. Die Daten müssen verschlüsselt auf dem Gerät gespeichert oder bestenfalls direkt von diesem auf einen externen Datenspeicher übertragen werden können.
Der Einsatz von Bodycams muss pilotiert und die Pilotierung evaluiert werden. Die Ergebnisse müssen in die weitere Einsatzplanung eingehen. Dabei sind die Erfahrungen im Umgang genauso zu berücksichtigen wie die Ausstattung der Bodycam selbst.
Beteiligung der Beschäftigten

Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz von Bodycams ist, dass die Beschäftigten in dem Prozess beteiligt sind und wissen, was auf sie zukommt. Die Einsatzsituationen müssen detailliert besprochen werden. Mögliche brenzlige Situationen und die Nutzung der Bodycam dabei sollten trainiert werden.
Sollen Personen, die allein im Einsatz sind (zum Beispiel als Zugbegleitende), mit einer Bodycam ausgestattet werden, sind besondere Maßnahmen zu treffen. Das Wichtigste ist dabei die persönliche Eignung. Ob eine Bodycam getragen wird, sollten die Beschäftigten idealerweise selbst entscheiden. Dies ist wichtig für die persönliche Motivation und den bestenfalls deeskalierenden Einsatz des Geräts. Aber nicht jeder, der eine Bodycam nutzen möchte, ist dafür geeignet. Bestehen Bedenken, weil die Motivation und die persönlichen Voraussetzungen einen inflationären und offensiven Gebrauch der Bodycam erwarten lassen, sollte auf eine Ausstattung erst einmal verzichtet und entsprechende Schulungen durchgeführt werden.
Generell ist es wichtig, dass die Beschäftigten vor dem Einsatz der Bodycams umfassend geschult werden. Dazu gehört ein Deeskalationstraining genauso wie ein Einsatztraining mit der Bodycam. Die Beschäftigten sollen wissen, wie man sich generell deeskalierend verhält und in welchen Situationen der Einsatz hilfreich ist. Die Beschäftigten müssen die Handhabung der Bodycam sicher beherrschen und ausreichend Informationen zur Speicherung der Daten haben.
Folgende Maßnahmen und Festlegungen sind zu treffen:
- Erstellen eines ganzheitlichen Einsatzkonzepts mit Festlegung, welches Ziel mit dem Einsatz der Bodycams verfolgt werden soll,
- Erstellen von Dienstanweisungen,
- Festlegungen, wann die Bodycam eingeschaltet werden darf und wie dies angekündigt wird,
- Auswahl geeigneter Bodycams mit Verschlüsselung der Daten,
- Auswahl geeigneter Dienstkleidung zur sicheren Befestigung der Bodycam oder Halterungen dafür,
- Schutz vor der Entwendung der Bodycam-Daten durch Sicherung gegen einfache Wegnahme des Geräts oder Speicherung der Daten in einer Cloud,
- Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im Erkennen von Gefahrensituationen, in Deeskalation und Kommunikation,
- Ausbildung in der Nutzung der Bodycams,
- Beachtung der Datenschutzregelungen, Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten,
- Einbindung des Personal- oder Betriebsrats,
- Entschlüsselungs- und Löschkonzept für die Daten,
- Zugriffsregelungen für die Daten,
- Konzept zur Bild- und Datenspeicherung, auch zur Beweissicherung bei Straftaten, sowie
- Konzept zur rechtzeitigen und transparenten Information der Fahrgäste und Bereitstellung von Informationsmaterial als Aushang und zur Übergabe.
Fazit
Bodycams sind ein sinnvoller Baustein der Gewaltprävention in Verkehrsunternehmen. Sie können zur Deeskalation beitragen, Vorfälle dokumentieren und Beschäftigte im Umgang mit konfliktträchtigen Situationen unterstützen. Voraussetzung ist ein sorgfältig vorbereitetes Einsatzkonzept. Neben den betrieblichen Regelungen müssen insbesondere die Beschäftigten intensiv ausgebildet werden. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, klare Dienstanweisungen, Datenschutzregelungen, technische Datensicherheit, Beteiligung der Beschäftigten sowie regelmäßige Schulungen in Deeskalation und Kommunikation.
Entscheidend bleibt: Eine Bodycam ersetzt keine zweite Person und keinen wirksamen organisatorischen Schutz. Beschäftigte mit Bodycam sollten deshalb in konfliktträchtigen Einsatzbereichen nicht allein eingesetzt werden.











